26.03.2015 - 5.13 Bebauungsplan Nr. 7/11 (631) Feithstraße/Knipps...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.13
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Hagen
- Gremium:
- Rat der Stadt Hagen
- Datum:
- Do., 26.03.2015
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:15
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Jutta Köhler
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Panzer weist auf den Zusatz des Umweltausschusses im Beschlussvorschlag hin: „Der Umweltausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen, den Investor zur freiwilligen Vornahme von Ausgleich und Ersatz aufzufordern.“ Im Stadtentwicklungsausschuss wurde der Zusatz nicht im Beschluss, sondern im Protokoll mit aufgenommen. Er regt an, im Rat den Zusatz des Umweltausschusses mit zu beschließen
Herr Grothe macht deutlich, dass dies so nicht beschlossen werden könnte. Der Rat der Stadt könne nicht den Investor zur freiwilligen Vornahme von Ausgleich und Ersatz auffordern. Im Stadtentwicklungsausschuss wurde zugesagt, dass die Verwaltung diesen Wunsch auf freiwillige Vornahme auf Ausgleich und Ersatz an den Investor heranträgt. Verhandlungen könne die Verwaltung aufnehmen.
Herr Hoffmann regte dazu an, diesen Zusatz als Protokollnotiz aufzunehmen.
Herr Dr. Preuß erklärt, dass durch den Zusatz nichts am Bebauungsplan geändert werde. Es werde lediglich ein Auftrag an die Verwaltung erteilt.
Herr Thieser macht deutlich, dass nichts am formalen Beschluss geändert werde. Der Rat soll lediglich die Verwaltung auffordern, Gespräche mit dem Investor auf freiwilliger Basis zu führen.
Herr Hoffmann weist darauf hin, bei einem Zusatz die richtige Formulierung zu wählen.
Herr Panzer schlägt vor, den Beschlussvorschlag der Verwaltung als ersten Punkt zur Abstimmung zu stellen. Als zweiter Punkt sollte über den Zusatz abgestimmt werden.
Beschluss:
- Der Rat der Stadt beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 7/11 (631) Feithstraße/Knippschildstraße nach § 3 Abs. 2 BauGB in der zur Zeit gültigen Fassung. Die Begründung vom 05.12.2014 wird nach § 9 Abs. 8 BauGB dem Bebauungsplan beigefügt und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift. Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan einschließlich der Begründung für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Geltungsbereich:
Das Plangebiet liegt im Stadtbezirk Mitte südöstlich der Einmündung der Knippschildstraße in die Feithstraße. Es umfasst die Flurstücke 444, 445, 447 und 448, der Gemarkung Fley, Flur 11. In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist der Geltungsbereich eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses
Nächster Verfahrensschritt:
Nach der öffentlichen Auslegung kann voraussichtlich im dritten Quartal des Jahres 2015 der Satzungsbeschluss erfolgen.
Abstimmungsergebnis:
| Ja | Nein | Enthaltung |
OB | 1 |
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SPD | 20 |
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CDU | 18 |
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Bündnis 90/ Die Grünen | 5 |
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Hagen Aktiv | 4 |
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Die Linke |
| 3 |
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AfD | 3 |
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FDP | 3 |
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Bürger für Hohenlimburg | 1 |
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Pro NRW | 1 |
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Piratenpartei | 1 |
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x | Mit Mehrheit beschlossen | ||
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Dafür: | 57 | ||
Dagegen: | 3 | ||
Enthaltungen: | 0 | ||
- Der Rat der Stadt Hagen fordert die Verwaltung auf, Gespräche mit dem Investor zur freiwilligen Vornahme von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zu führen.
Abstimmungsergebnis:
x | Einstimmig beschlossen |
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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258,2 kB
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5
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137,4 kB
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1,4 MB
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