26.03.2015 - 5.3.1 Umsetzung der HSP-Maßnahme "Neuordnung der Bete...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Dr. Fischer übernimmt die Sitzungsleitung für diesen Tagesordnungspunkt.

 

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Beschluss:

1. Der Rat der Stadt Hagen stimmt dem Erwerb des von der Stadt Hagen an der HAGENagentur Gesellschaft für Wirtschaftsförderung, Stadtmarketing und Tourismus mbH (HAGENagentur) gehaltenen Geschäftsanteils im Nennbetrag von 311.500 € (=50,08% des Stammkapitals) durch die Hagener Versorgungs- und Verkehrs-GmbH (HVG) zu einem Kaufpreis von 1 € zu.

2. Der Rat stimmt zu, dass die Stadt Hagen sicher stellt, dass der HVG und den HVG-Gesellschaften durch die Eingliederung der HAGENagentur bzw. den Anteilskauf keine finanziellen/ wirtschaftlichen Verluste und Nachteile entstehen. Die Stadt Hagen wird daher zukünftig entsprechende Ausgleiche, z.B. in Form von Liquiditäts- bzw. Verlustausgleichen/ Gesellschafterzahlungen, für die HVG vornehmen.

Der Rat stimmt daher zu, dass die HVG ab ihrer Gesellschafterstellung an der HAGENagentur die bisherige satzungsmäßige Verpflichtung der Stadt Hagen, den Liquiditätsbedarf der HAGENagentur durch Zahlung eines entsprechenden Betriebskostenzuschusses sicher zu stellen, übernimmt  und umsetzt. Die Stadt Hagen wird der HVG die hierfür erforderliche Liquidität im Rahmen einer Verpflichtungserklärung zur Verfügung stellen (Liquiditätszahlung).

3. Der Rat stimmt zu, dass die Stadt Hagen in ihrer Stellung als Alleingesellschafterin der HVG eine Weisung an den Geschäftsführer der HVG erteilt, dass die HVG in ihrer Funktion als Gesellschafterin der HAGENagentur dieser den für die Führung des Geschäftsbetriebes erforderlichen Betriebskostenzuschuss zur Verfügung stellt, sofern die Stadt Hagen gegenüber der HVG eine entsprechende Liquiditätszahlung vornimmt.

4. Der Rat stimmt zu, dass sich die Besetzung des Aufsichtsrats der HAGENagentur nach Anteilserwerb durch die HVG weiterhin nach Maßgabe von § 9 Abs. 2 Gesellschaftsvertrag bestimmt, wonach die Stadt Hagen fünf Mitglieder in den Aufsichtsrat entsendet.

5. Der Rat Stadt Hagen beschließt, Herrn Peter Beyel

als stimmberechtigten Vertreter der Stadt Hagen zur außerordentlichen Gesellschafterversammlung der HAGENagentur GmbH zu entsenden.

 

Er wird beauftragt, bei  der Abstimmung für die Umsetzung der Ziffern 1 bis 4 zu votieren.

 

6. Der Rat ermächtigt den Oberbürgermeister, den Beschluss zu Ziff. 1 bis Ziff. 4 durch einen entsprechenden schriftlichen Gesellschafterbeschluss auf Seiten der HVG umzusetzen. Er ist zudem ermächtigt, alle weiteren zur Umsetzung der Beschlüsse zu Ziff. 1 bis Ziff. 4 erforderlichen Rechtshandlungen vorzunehmen und Maßnahmen zu treffen sowie das notwendige Anzeigeverfahren bei der Bezirksregierung Arnsberg als Kommunalaufsicht gem. § 115 Abs. 1 lit. b) GO NRW durchzuführen.

7. Der Rat der Stadt Hagen stimmt dem Erwerb des von der Stadt Hagen an der agentur mark  GmbH (agentur mark) gehaltenen Geschäftsanteils im Nennbetrag von 15.500 € (=50 % des Stammkapitals) durch die Hagener Versorgungs- und Verkehrs-GmbH (HVG) zu einem Kaufpreis von 1 € zu.

8. Der Rat stimmt zu, dass die Stadt Hagen sicher stellt, dass der HVG und den HVG-Gesellschaften durch die Eingliederung der agentur mark bzw. den Anteilskauf keine finanziellen/ wirtschaftlichen Verluste und Nachteile entstehen. Die Stadt Hagen wird daher zukünftig entsprechende Ausgleiche, z.B. in Form von Liquiditäts- bzw. Verlustausgleichen/ Gesellschafterzahlungen, für die HVG vornehmen.

Der Rat stimmt daher zu, dass die HVG ab ihrer Gesellschafterstellung an der agentur mark die bisherige Verpflichtung der Stadt Hagen, den Liquiditätsbedarf der agentur mark durch Zahlung eines entsprechenden Betriebskostenzuschusses sicher zu stellen, übernimmt  und umsetzt. Die Stadt Hagen wird der HVG die hierfür erforderliche Liquidität im Rahmen einer Verpflichtungserklärung zur Verfügung stellen (Liquiditätszahlung).

9. Der Rat stimmt zu, dass die Stadt Hagen in ihrer Stellung als Alleingesellschafterin der HVG eine Weisung an den Geschäftsführer der HVG erteilt, dass die HVG in ihrer Funktion als Gesellschafterin der agentur mark dieser den für die Führung des Geschäftsbetriebes erforderlichen Betriebskostenzuschuss zur Verfügung stellt, sofern die Stadt Hagen gegenüber der HVG eine entsprechende Liquiditätszahlung vornimmt.

10. Nach Eintritt der HVG als Gesellschafterin sollen für die HVG durch die Stadt Hagen zu bestimmende Vertreter in die Gesellschafterversammlung der agentur mark entsendet werden. Die HVG soll daher nach Anteilserwerb die im Ratsbeschluss vom 03.07.2014 (0323/2014) bestimmten Vertreter in die Gesellschafterversammlung der agentur mark entsenden. Der Rat stimmt zu, dass die Stadt Hagen in ihrer Stellung als Alleingesellschafterin der HVG jeweils eine entsprechende Weisung in Form eines schriftlichen Gesellschafterbeschlusses erteilt, entsprechende Entsendungen vorzunehmen.

11. Der Rat Stadt Hagen beauftragt die gewählten städtischen Vertreter/ Vertreter-innen in der Gesellschafterversammlung der agentur mark, bei der Abstimmung entsprechend der Ziffern 7 bis 10 zu votieren.

 

12. Der Rat ermächtigt den Oberbürgermeister, den Beschluss zu Ziff. 7 bis Ziff. 10 durch einen entsprechenden schriftlichen Gesellschafterbeschluss auf Seiten der HVG umzusetzen. Er ist zudem ermächtigt, alle weiteren zur Umsetzung der Beschlüsse nach Ziff. 7 bis Ziff. 10 erforderlichen Rechtshandlungen vorzunehmen und Maßnahmen zu treffen sowie das notwendige Anzeigeverfahren bei der Bezirksregierung Arnsberg als Kommunalaufsicht gem. § 115 Abs. 1 lit. b) GO NRW umzusetzen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

x

Einstimmig beschlossen

 

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