26.03.2015 - 5.12 Auslaufen der Bestandsbetrauungen in der Finanz...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.12
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Hagen
- Gremium:
- Rat der Stadt Hagen
- Datum:
- Do., 26.03.2015
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:15
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Ralf Lellek
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
1. Der Rat der Stadt Hagen beschließt, dass die Aufgaben gem. § 5a der Zweckverbandssatzung des Zweckverbands VRR im Rahmen einer Mandatierung auf den Zweckverband VRR übertragen werden.
2. Der Rat der Stadt Hagen stellt fest, dass er als Aufgabenträger gemäß § 3 Abs. 1 ÖPNVG NRW mit den weiteren Aufgabenträgern / zuständigen Behörden im Verbandsgebiet des Zweckverbands VRR eine Gruppe von Behörden im Sinne des Art. 5 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 bildet.
3. Der Rat der Stadt Hagen stimmt der Anpassung des VRR-Finanzierungs-systems gem. der Drucksache Nr. N/VIII/2014/0507 des VRR einschließlich der Anlagen zu.
4. Der Rat der Stadt Hagen stimmt der Anpassung der Finanzierungsrichtlinie des VRR (insbesondere der darin aufgezeigten Aufgabenverteilung) sowie der Anpassung der Zweckverbandssatzung des Zweckverbands VRR zu.
5. Der Rat der Stadt Hagen beschließt, dass die Finanzierung von kommunalen Verbundverkehrsunternehmen, an denen die Stadt Hagen beteiligt ist, weiterhin im Rahmen der Regelungen von § 19c der Zweckverbandssatzung des Zweckverbands VRR durchgeführt wird.
6. Soweit erforderlich, führt die Stadt als Eigentümer der Hagener Straßenbahn AG einen entsprechenden gesellschaftsrechtlichen Beschluss zur Konkretisierung der Vorgaben nach § 19c der Zweckverbandssatzung des VRR herbei. Als Aufgabenträger trägt die Stadt Hagen bezogen auf die Hagener Straßenbahn AG dafür sorge, dass die Vorgaben der Finanzierungsrichtlinie des VRR eingehalten werden.
7. Eine Beschlussfassung zur Mandatierung des VRR gem. § 5a Zweckverbandssatzung hat keine Auswirkung auf die laufende Direktvergabe der Stadt Hagen an die Hagener Straßenbahn AG.
8. Der Zweckverband VRR erhält eine Mitteilung über diesen Beschluss.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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124,1 kB
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