19.03.2015 - 7 Auslaufen der Bestandsbetrauungen in der Finanz...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Herr Lellek erläutert die Verwaltungsvorlage, der Text des Beschlussvorschlages sei juristisch überprüft. Der VRR führe die Finanzierung der Verkehrsbetriebe durch, für die Stadt Hagen ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen. Für Herrn König ist die Vorlage aufgrund der gemeindeübergreifenden Verkehre schlüssig.

 

Herr Panzer verliest den Hinweis des Fachbereiches OB zu der Vorlage 0080/2015:

 

In der Vorlage 0080/2015 - Auslaufen der Bestandsbetrauungen in der Finanzierung des öffentlichen Straßenpersonennahverkehrs (ÖSPV)/ Weiterentwicklung des VRR-Finanzierungssystems Mandatierung des VRR gem. § 5a Zweckverbandssatzung VRR hat sich ein Verweisfehler eingeschlichen:

Der Verweis innerhalb der Begründung der Vorlage 0080/2015 (Seite 3; 2. Absatz) muss lauten: RICHTIG: "(s. Drucksachennr. 0702-1/2012)" anstelle von "(s. Drucksachennr. 0857/2012)".

 

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Beschluss:

 

 

1.     Der Rat der Stadt Hagen beschließt, dass die Aufgaben gem. § 5a der Zweckverbandssatzung des Zweckverbands VRR im Rahmen einer Mandatierung auf den Zweckverband VRR übertragen werden.

2.     Der Rat der Stadt Hagen stellt fest, dass er als Aufgabenträger gemäß § 3 Abs. 1 ÖPNVG NRW mit den weiteren Aufgabenträgern / zuständigen Berden im Verbandsgebiet des Zweckverbands VRR eine Gruppe von Berden im Sinne des Art. 5 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 bildet.

3.     Der Rat der Stadt Hagen stimmt der Anpassung des VRR-Finanzierungs-systems gem. der Drucksache Nr. N/VIII/2014/0507 des VRR einschließlich der Anlagen zu.

4.     Der Rat der Stadt Hagen stimmt der Anpassung der Finanzierungsrichtlinie des VRR (insbesondere der darin aufgezeigten Aufgabenverteilung) sowie der Anpassung der Zweckverbandssatzung des Zweckverbands VRR zu.

5.   Der Rat der Stadt Hagen beschließt, dass die Finanzierung von kommunalen Verbundverkehrsunternehmen, an denen die Stadt Hagen beteiligt ist, weiterhin im Rahmen der Regelungen von § 19c der Zweckverbandssatzung des  Zweckverbands VRR durchgeführt wird.

6.   Soweit erforderlich, führt die Stadt als Eigentümer der Hagener Straßenbahn AG einen entsprechenden gesellschaftsrechtlichen Beschluss zur Konkretisierung der Vorgaben nach § 19c der Zweckverbandssatzung des VRR herbei.  Als Aufgabenträger trägt die Stadt Hagen bezogen auf die Hagener Straßenbahn AG dafür sorge, dass die Vorgaben der Finanzierungsrichtlinie des VRR eingehalten werden.

7.   Eine Beschlussfassung zur Mandatierung des VRR gem. § 5a Zweckverbandssatzung hat keine Auswirkung auf die laufende Direktvergabe der Stadt Hagen an die Hagener Straßenbahn AG.

8.   Der Zweckverband VRR erhält eine Mitteilung über diesen Beschluss.

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Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

SPD

5

 

 

CDU

5

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

2

 

 

Hagen Aktiv

2

 

 

Die Linke

1

 

 

AfD

1

 

 

FDP

 

 

1

 

 

x

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

16

Dagegen:

0

Enthaltungen:

1

 

 

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Anlagen zur Vorlage

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