29.09.2005 - 7.6 Verwendung von Ersatzgeldern nach dem Landschaf...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Vor dem Hintergrund der Unter TOP I.7.3 geführten Diskussion über evtl. sprachliche Unschärfen in der Formulierung des gemeinsamen Beschlussvorschlages von CDU- und SPD-Fraktion, beantragt Herr Gerbersmann, auch diesen Beschlussvorschlag bis zur Ratssitzung zwecks Überarbeitung zurück zu stellen.

 

Da gegen diesen Vorschlag keine Bedenken bestehen, verschiebt Herr Oberbürgermeister Demnitz die Entscheidung auf die Ratssitzung am 20.10.2005.

 

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Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Hagen beschließt:

 

1.

Die Ersatzgelder nach dem Landschaftsgesetz sollen auch für Begrünungsmaß-nahmen an Straßen verwandt werden.

2.

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Erweiterung des § 10 Absatz 5 der Hauptsatzung wie folgt:

“
Nach § 10 Abs. 5 Buchstabe v) wird eingefügt:
w) Vorberatung bei der Verwendung von Ersatzgeldern nach dem Landschaftsgesetz NRW.”

x) Festlegung der Prioritäten für die Verwendung von Ersatzgeldern nach dem Landschafts-gesetz


Die Umsetzung der beschlossenen Erweiterung der Hauptsatzung ist durch die entsprechende vorgeschriebene Veröffentlichung bis zum 15.11.2005 abzuschließen.

3.

Die Zuständigkeitsordnung ist wie folgt in § 2 Abs. 4, 9. Umweltausschuss, Buchstabe f), 1. Spiegelstrich zu ändern:

... und Verwendung der Ersatzgelder    ist zu streichen und zu ersetzen durch

 

... und Festlegung der gesamtstädtischen Prioritäten zur Verwendung der Ersatzgelder auf der Grundlage der Beschlüsse der Bezirksvertretungen

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

 Einstimmig beschlossen

 

 Mit Mehrheit beschlossen

 

 Einstimmig abgelehnt

 

 Mit Mehrheit abgelehnt

 

 Abgelehnt bei Stimmengleichheit

 

 Ohne Beschlussfassung

 

 Zur Kenntnis genommen

X

 Die Entscheidung wurde auf den Rat verschoben.

 

Dafür:

 16

Dagegen:

 0

Enthaltungen:

 0

 

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