28.09.2005 - 7.5 Endgültige Einziehung eines Teiles der Rolandst...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.5
- Sitzung:
-
Sitzung der Bezirksvertretung Haspe
- Gremium:
- Bezirksvertretung Haspe
- Datum:
- Mi., 28.09.2005
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 66 Fachbereich Planen und Bauen für Grün, Straßen und Brücken
- Bearbeitung:
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Haspe beschließt gemäß § 7 des Straßen- und Wegegesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 (GV NRW S. 1028/SGV NRW 91; ber. In GV NRW S. 355), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25.09.2001 (GV NRW S. 708), wegen des Wegfalls des Verkehrsbedürfnisses die endgültige Einziehung eines Teiles des Gehweges der Rolandstraße vor dem Grundstück Rolandstr. 7.
Die Fläche umfasst einen Teil des Grundstücks
Gemarkung Haspe Flur 17 Flurstück 355.
Die einzuziehende Verkehrsfläche ist in dem im
Sitzungssaal aufgehängten Lageplan gelb mit roter Umrandung und rot schraffiert
dargestellt.
Der Lageplan ist Bestandteil dieses Beschlusses.
