27.09.2005 - 5.10 Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr.8/05 (573)-L...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Berichterstatter: Herr Grothe

 

Herr Schädel merkt an, dass die Beratung sich nicht nur auf die Einleitung, sondern gleichzeitig auf die Offenlage des Verfahrens beziehe.

 

Herr Grothe sichert auf Nachfrage von Herrn Homm zu, dass der vorhabenbezogene Bebauungsplan keine Auswirkungen auf die Umwelt haben werde.

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Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Hagen-Mitte empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:

 

a)     Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens Nr. 8/05 (574) -Leibnizstraße 1- nach § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der zur Zeit gültigen Fassung.

 

Geltungsbereich: Der Änderungsbereich umfasst das Grundstück Leibnizstraße 1.

 

b)     Auf die frühzeitige Bürgerbeteiligung wird nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 BauGB verzichtet.

 

c)      Der Rat der Stadt Hagen beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 8/05 (574) -Leibnizstraße 1- nebst der Begründung vom 15.09.2005 nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der zur Zeit gültigen Fassung.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den o.g. Entwurf mit der Begründung öffentlich auszulegen. 

Die Sitzungsvorlage einschließlich der Begründung vom 15.09.2005 werden Bestandteil des Beschlusses und sind als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

d)   Die Offenlage soll im November 2005 durchgeführt werden. Sofern sich im Ergebnis der öffentlichen Auslegung keine Änderungen der Planung ergeben, könnte der Satzungsbeschluss im Januar 2006 erfolgen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 19

Dagegen:

 0

Enthaltungen:

 0

 

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