27.09.2005 - 5.1 Widmung der Stichstraße zu den Grundstücken Am ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.1
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hagen-Mitte
- Datum:
- Di., 27.09.2005
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 66 Fachbereich Planen und Bauen für Grün, Straßen und Brücken
- Bearbeitung:
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Mitte beschließt gemäß § 6 Abs. 1 des Straßen- und
Wegegesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 23.09.1995 (GV NRW S 1028/SGV NW 91; ber. in GV NRW S. 355),
zuletzt geändert durch Gesetz vom 16.12.2003 (GV NRW S. 766), die Widmung der
Stichstraße zu den Grundstücken Wasserloses Tal 12 – 12d.
Die Verkehrsfläche umfasst das Grundstück Gemarkung Hagen Flur 6
Flurstück 359.
Die Verkehrsfläche erhält die Eigenschaft einer Gemeindestraße nach § 3
Abs. 1 Nr. 3 StrWG NRW und wird der Straßenuntergruppe gemäß § 3 Abs. 4 Ziffer
1 StrWG NRW (Anliegerstraße) zugeordnet. Sie ist in dem im Sitzungssaal
aufgehängten Lageplan gelb markiert und rot umrandet dargestellt.
Der Lageplan ist Bestandteil dieses Beschlusses.
