27.09.2005 - 5.1 Widmung der Stichstraße zu den Grundstücken Am ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Mitte beschließt gemäß § 6 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 (GV NRW S 1028/SGV NW 91; ber. in GV NRW S. 355), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16.12.2003 (GV NRW S. 766), die Widmung der Stichstraße zu den Grundstücken Wasserloses Tal 12 – 12d.

Die Verkehrsfläche umfasst das Grundstück Gemarkung Hagen Flur 6 Flurstück 359.

 

Die Verkehrsfläche erhält die Eigenschaft einer Gemeindestraße nach § 3 Abs. 1 Nr. 3 StrWG NRW und wird der Straßenuntergruppe gemäß § 3 Abs. 4 Ziffer 1 StrWG NRW (Anliegerstraße) zugeordnet. Sie ist in dem im Sitzungssaal aufgehängten Lageplan gelb markiert und rot umrandet dargestellt.

 

Der Lageplan ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

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Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 19

Dagegen:

 0

Enthaltungen:

 0