11.12.2014 - 5.28 I. Nachtrag zur Satzung über die Erhebung der V...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.28
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Hagen
- Gremium:
- Rat der Stadt Hagen
- Datum:
- Do., 11.12.2014
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 14:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB20 - Finanzen und Controlling
- Bearbeitung:
- Beate Wegehaupt
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Oberbürgermeister Schulz erinnert an den Antrag der AfD-Fraktion und weist darauf hin, dass bei der Kompensation für die Energie- und Bewirtschaftungsumlage für Sportflächen beschlossen wurde, den Steuersatz für Apparate mit Gewinnmöglichkeit in Spielhallen auf 21 % anzupassen, während der Steuersatz in Gaststätten bei 13 % verbleiben soll.
Beschluss:
Der I. Nachtrag zur Satzung über die Erhebung der Vergnügungssteuer in der Stadt Hagen vom 15.07.2013 wird , wie er als Anlage Gegenstand der Verwaltungsvorlage (Drucksachen-Nr. 1107/2014) ist, mit folgender Änderung in Artikel I, § 9 Absatz 2 beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, den Steuersatz für Apparate mit Gewinnmöglichkeit in Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen (§ 1 Nr. 5 a) auf 21 % und für Apparate mit Gewinnmöglichkeit in Gastwirtschaften oder sonstigen Orten (§1 Nr. 5 b) auf 13 % anzupassen.
