11.12.2014 - 5.28 I. Nachtrag zur Satzung über die Erhebung der V...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Oberbürgermeister Schulz erinnert an den Antrag der AfD-Fraktion und weist darauf hin, dass bei der Kompensation für die Energie- und Bewirtschaftungsumlage für Sportflächen beschlossen wurde, den Steuersatz für Apparate mit Gewinnmöglichkeit in Spielhallen auf 21 % anzupassen, während der Steuersatz in Gaststätten bei 13 % verbleiben soll.

 

 

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Beschluss:

Der I. Nachtrag zur Satzung über die Erhebung der Vergnügungssteuer in der Stadt Hagen vom 15.07.2013 wird , wie er als Anlage Gegenstand der Verwaltungsvorlage (Drucksachen-Nr. 1107/2014) ist, mit folgender Änderung in Artikel I, § 9 Absatz 2 beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, den Steuersatz für Apparate mit Gewinnmöglichkeit in Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen (§ 1 Nr. 5 a) auf 21 % und für Apparate mit Gewinnmöglichkeit in Gastwirtschaften oder sonstigen Orten (§1 Nr. 5 b) auf 13 % anzupassen.

 

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Abstimmungsergebnis:

X

Einstimmig beschlossen

 

 

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Die Satzung ist zum 1.1.2015 in Kraft getreten.