04.12.2014 - 7.8 endgültige Einziehung einer Teilfläche der Hörd...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.8
- Sitzung:
-
Sitzung der Bezirksvertretung Haspe
- Gremium:
- Bezirksvertretung Haspe
- Datum:
- Do., 04.12.2014
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB60 - Verkehr, Immobilien, Bauverwaltung und Wohnen
- Bearbeitung:
- Martina Gripshöfer
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Haspe beschließt gemäß § 7 Abs. 2 des Straßen- und Weggesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 (GV. NRW. S. 1028/SGV NRW 91) aus Gründen der fehlenden Verkehrsbedeutung die
endgültige Einziehung einer Teilfläche der Hördenstraße.
Die Verkehrsfläche umfasst Teile der Grundstücke Gemarkung Haspe Flur 15 Flurstücke T.a.47 und 53 sowie Gemarkung Haspe Flur 16 Flurstücke T.a.70, T.a. 230 und T.a. 250 mit einer Größe von insgesamt ca. 1.278 m².
Die einzuziehende Verkehrsfläche ist in dem im Sitzungssaal aufgehängten Lageplan „grün“ markiert.
Der Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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54 kB
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(wie Dokument)
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495,4 kB
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