03.12.2014 - 8.9 Widmung Am Höing (Pferdewiese)
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.9
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hagen-Mitte
- Datum:
- Mi., 03.12.2014
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:05
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB60 - Verkehr, Immobilien, Bauverwaltung und Wohnen
- Bearbeitung:
- Martina Gripshöfer
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Mitte beschließt gemäß § 6 Abs. 1 des Straßen-und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 (GV NRW S. 1028/ SGV NRW 91)
die Widmung der Straße
Am Höing (Pferdewiese)
(die Verkehrsfläche umfasst das Grundstück Gemarkung Hagen, Flur 1, Flurstücke 932, 915, 914 tlw.)
Die Verkehrsfläche erhält die Eigenschaft einer Gemeindestraße gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 3 StrWG NW und wird der Straßengruppe nach § 3 Abs. 4 Nr. 2 StrWG (Anliegerstraße) zugeordnet.
Die Verkehrsfläche ist in dem Sitzungssaal aufgehängten Lageplan farbig markiert dargestellt. Die Widmung des im Plan schraffiert markierten Bereiches ist auf den Fußgänger- und Radverkehr beschränkt.
Der Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.
