03.12.2014 - 8.9 Widmung Am Höing (Pferdewiese)

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung Mitte beschließt gemäß § 6 Abs. 1 des Straßen-und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 (GV NRW S. 1028/ SGV NRW 91)

die Widmung der Straße

Am Höing (Pferdewiese)

(die Verkehrsfläche umfasst das Grundstück Gemarkung Hagen, Flur 1, Flurstücke 932, 915, 914 tlw.)

 

Die Verkehrsfläche erhält die Eigenschaft einer Gemeindestraße gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 3 StrWG NW und wird der Straßengruppe nach § 3 Abs. 4 Nr. 2 StrWG (Anliegerstraße) zugeordnet.

 

Die Verkehrsfläche ist in dem Sitzungssaal aufgehängten Lageplan farbig markiert dargestellt. Die Widmung des im Plan schraffiert markierten Bereiches ist auf den Fußnger- und Radverkehr beschränkt.

Der Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja

Nein

Enthaltung

SPD

5

 

 

CDU

6

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

2

 

 

Hagen Aktiv

1

 

 

FDP

1

 

 

Die Linke.

1

 

 

AfD

2

 

 

 

 

X

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

18

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

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