27.11.2014 - 6.1 Zukunft der Wasserversorgung in Hagenhier: Bete...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.1
- Gremium:
- Haupt- und Finanzausschuss
- Datum:
- Do., 27.11.2014
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:35
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich des Oberbürgermeisters
- Bearbeitung:
- Kornelia Suelberg
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Anmerkung der Schriftführerin: Herr Claus Rudel hat sich gem. § 43 in Verbindung mit § 31 der Gemeindeordnung NRW für befangen erklärt und nicht an der Beratung und Beschlussfassung teilgenommen.
Herr Oberbürgermeister Schulz verweist auf die Verwaltungsvorlage, auf die ausgelegte Beantwortung der Fragen zur Wasserwirtschaft der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Anlage1 der Niederschrift) sowie auf den ausgelegten Beschlussvorschlag der SPD-Fraktion (Anlage 2 der Niederschrift).
Herr König macht deutlich, dass es sich um eine historische Entscheidung mit Auswirkungen für viele Jahre in Hagen handelt. Die Aufgabe der Wassererzeugung am Standort Hengstey sei endlich und nicht mehr rückholbar. Daher müssten alle Möglichkeiten, Optionen und Varianten intensiv diskutiert, bewertet und am Ende eine Entscheidung getroffen werden, welche dauerhaft Bestand hat und sich auch in der Zukunft rechtfertigen lässt. In der Vergangenheit habe es Entscheidungen gegeben, die sich perspektivisch nicht nur sehr positiv ausgewertet haben. Er erinnert an die Ausgangslage des Ratsbeschlusses vom 18.09.2014, der von allen Fraktionen getragen wurde und zitiert Ziff. 4 des Beschlusses: „Der Oberbürgermeister, die Verantwortlichen der Enervie AG und die Geschäftsführer der in Frage kommenden städtischen Beteiligungen erarbeiten gemeinsam alternative Szenarien in Bezug auf eine langfristige Wasserversorgung der Hagener Bevölkerung unter Einschluss einer eigenen ausreichenden Wassererzeugung. Dabei ist maßgeblich zu berücksichtigen, dass die Wasserversorgung Hagens als ein wichtiger Teil der Daseinsvorsorge in öffentlicher Hand verbleibt und von ihr betreut und gesteuert wird.“ Leider sei dieser Punkt nicht ausreichend abgearbeitet worden. Deshalb hat die SPD-Fraktion nach vielen Gesprächen eigene Überlegungen angestellt, die mit dem heutigen Antrag dargestellt werden. Mit diesem Antrag sollen die Ziele erreicht werden, dass eine eigenständige Wasserversorgung in Hagen, eine vorrangige Nutzung des Wassers aus der Hasper Talsperre und notwendige Investitionen zur Ertüchtigung des Wasserwerkes Hengstey vorgenommen werden. Die gesellschaftlichen Voraussetzungen sollen geschaffen werden für eine perspektivische Übertragung der gesamten Aufgabe auf den Wirtschaftsbetrieb Hagen. Damit soll ein Ausbau der politischen Einflussnahme des Rates auf das gesamte Geschäftsfeld erreicht werden. Perspektivisch könne ein Gebührenmodell mit einer gerichtlichen Nachprüfung durch jeden einzelnen Bürger, der entsprechend veranlagt wurde, erarbeitet werden. Bis zum Ende der Ratsperiode könne endgültig eine Rekommunalisierung der Wassersparte erfolgt sein. Es sei eine Selbstverständlichkeit, dass die Interessen der betroffenen Arbeitnehmer bei dieser Lösung umfassend geschützt werden. Fakt sei auch, dass kommunale Aufgaben, die von einem Unternehmen, das in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft betrieben wird, nur sehr schwer und teilweise nicht politisch umfassend gesteuert werden können. Deshalb habe die Gemeindeordnung für die Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben im Form einer Gesellschaft die Gründung einer Aktiengesellschaft ausgeschlossen. Der Vorstandsvorsitzende von Enervie habe nach anfänglichen Anlaufschwierigkeiten die Politik intensiv eingebunden. Die von der Politik, insbesondere von der SPD-Fraktion, geforderte Verhinderung des steigenden Einflusses Privater auf das neue Geschäftsmodell der Enervie scheine gelingen zu können. Es bleibe bei den zentralen Kritikpunkten. Die eigenständige Wasserversorgung in Hengstey werde aufgegeben. Es wird befürchtet, dass damit auch langfristig das „Aus“ für das Wasser aus der Hasper Talsperre eingeleitet werde und dass man sich von Entscheidungen Dritter mit nur begrenztem städtischen Einfluss abhängig mache. Die Entscheidungen werden im Unternehmen der Wasserwerke Westfalen getroffen. Vertreter der Stadt Hagen werden dort nicht teilnehmen. Ein Vertreter der Enervie werde die Hagener Interessen wahrnehmen. Er weist auf den letzten Teil der Begründung des Antrages hin. Es handele sich um ein Angebot, bis zur Ratssitzung eine gemeinsame Position der Fraktionen zu entwickeln, um zu verhindern, dass eine Entscheidung mit knapper Mehrheit erfolgen müsse.
Herr Oberbürgermeister Schulz geht auf die Verwaltungsvorlage ein, in der es darum ging, am Ende abzuwägen, wie man unter der Notwendigkeit in eine vierte Aufbereitungsstufe in Hengstey 15,4 Mio. € zu investieren und wie man unter wichtigen Prämissen die Zukunft der Wasserversorgung sicherstellen kann. Er macht deutlich, dass es sich bei dem WWW-Modell um eine interkommunale Kooperation handelt. Kommunen erzeugen gemeinschaftlich Wasser und dies in einer Region, in der entlang der Ruhr eine deutliche Überkapazität bestehe und diese auf Sicht so bleiben werde. Die Frage, was nach einer vierten Aufbereitungsstufe in Zukunft bei der Frage der Qualität erfolgen müsse, betreffe auch alle zukünftigen Entscheidungen. Insofern müsse bei vorhandenen Überkapazitäten abgewogen werden, wenn nur 5 Wasserwerke benötigt werden und 8 vorhanden sind, ob es sinnvoll sei, an 8 Stellen zu investieren oder notwendig sei, mit anderen Städten zu kooperieren. Der kommunale Einfluss sei gesichert und spätere Sorgen um Privatisierung seien durch entsprechende rechtliche Vorkehrungen ausgeschlossen. Die Fragen zu den Themen Wasserpreis, Wasserqualität, Sicherung des nachhaltigen Einflusses von Kommune, Ausschluss künftiger Privatisierung und die Beibehaltung eigener Erzeugung (Wassererzeugung in Haspe) sind in dem vorliegenden Modell dargestellt. Er wirbt für den Vorschlag der Verwaltung und begrüßt es gleichzeitig, in einer kleinen Arbeitsgruppe gemeinsam nach Lösungen zu suchen.
Herr Röspel erläutert, dass die CDU-Fraktion ihren Beratungsprozess noch nicht abgeschlossen hat. Für ihn sei es wichtig, dass in der Ratssitzung ein breit getragener Beschluss für die Zukunft des Wassers gefasst werde. Der SPD-Antrag hätte seiner Meinung nach vorerst in der Kommission für Beteiligungen und Personal beraten werden sollen. Er begründet, warum die CDU-Fraktion diesen Antrag nicht mit tragen möchte.
Herr Riechel ist auch der Meinung, dass der SPD-Antrag vorerst in die Kommission für Beteiligungen und Personal gehört hätte. Der Antrag wurde sehr kurzfristig eingereicht und könne daher nur zur Kenntnis genommen werden. Eine inhaltliche Prüfung müsse noch erfolgen. Alle Fragen, die im Zusammenhang mit der Netzgesellschaft diskutiert werden, müssten an dieser Stelle ebenfalls diskutiert werden. Eine abschließende Beurteilung könne zum jetzigen Zeitpunkt nicht erfolgen. Aus Sicht der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen sei die WWW Lösung noch nicht abschließend geklärt. Er fragt, wie verbindlich die Aussage von Enervie oder von der Verwaltung ist, dass bis zum 31.12.2014 eine Entscheidung gefällt werden müsse. Auch die WBH Lösung sei an vielen Stellen noch zu prüfen. An diesem Thema müsse weiter gearbeitet werden.
Herr Oberbürgermeister Schulz antwortet, dass nach der Auffassung der Bezirksregierung Arnsberg die ursprüngliche Erteilung des Wasserrechts, die bereits für Mai eine Entscheidung zur Errichtung der vierten Reinigungsstufe verlangte und dann auf Herbst verschoben wurde, verbindlich ist. Die Bezirksregierung hat keine rechtlichen Konsequenzen aufgezeigt, sondern auf den Termin verwiesen.
Herr Sondermeyer macht deutlich, dass es um rein wirtschaftliche Interessen der Enervie gehe. Er sieht den SPD-Antrag als positive Grundlage, an der man weiter arbeiten könne.
Herr Eiche spricht Seite 3 der Vorlage an. Hier heisst es: „Die Verträge beinhalten eine „Change of Control-Klausel“. Dies bedeute, dass das Ausscheiden eines Gesellschafters einen Abfindungsanspruch gegenüber der Gesellschaft zur Folge habe und könne die Gesellschaft erheblich belasten. Er möchte wissen, ob man sich zu solch einer drohenden Belastung Gedanken gemacht habe.
Herr König bittet den Zeitablauf zu berücksichtigen. Der SPD-Antrag hätte in der Kommission für Beteiligungen und Personal beraten werden können, wenn dies aufgrund der zeitlichen Möglichkeiten und der Beratungsfolge möglich gewesen wäre. Wenn ein anderer zeitlicher Rahmen möglich wäre, bestehe man nicht darauf, dass am 11.12.2014 eine Entscheidung gefällt wird.
Herr Schmidt schließt sich der Auffassung an, dass der Beschluss in perspektivischer Verantwortung gefasst werde sollte und nicht nur aus nachvollziehbaren kaufmännischen Überlegungen. Er wünscht sich einen Versorgungsdienstleister, der mir Ressourcen nicht nur handelt, sondern sie auch produziert und sieht den SPD-Antrag als gute Diskussionsgrundlage.
Herr Dr. Bücker meldet weiteren Beratungsbedarf an und führt aus, dass die Kosten für die vierte Reinigungsstufe in Höhe von rd. 14 Mio. € für die in Zukunft zu errichtenden fünf Wasserwerke zu veranschlagen sind. Dies habe WWW seit 2011 in den Wasserpreis mit eingerechnet, um das Geld vorab mit einzusammeln. Er möchte wissen, warum die mark E nicht auch so vorgegangen ist.
Herr Grünhagen erklärt, dass vom Grundsatz her auch bei dem SPD-Antrag zwei Angelegenheiten getrennt werden müssten. Das Eine ist die Entscheidung über das Wasserwerk Hengstey und das Zweite ist: Wo geht die Wasserversorgung in Hagen hin. Ein Gutachten von WBH zu dem Thema, wie eine Übernahme ablaufen könne besagt, dass für WBH durch die Übernahme der Wasserversorgung in Hagen zusätzliche Erträge zu erzielen sind. Das Gutachten beinhaltet auch, dass die Ertüchtigung in Hengstey nur zu Kostenerhöhungen führen wird. Wer das Wasserwerk in Hagen zukünftig betreiben werde, werde immer Wasser aus der Ruhr in einer bestimmten Qualität bekommen. Man wird immer zu dem Thema zurückkommen, ob man 15 Mio. € investieren möchte und der Bürger dies bezahlen müsse oder nicht.
Zum Thema der Wasserversorgung macht Herr Grünhagen deutlich, dass die Enervie drei Kernkompetenzen hat, Strom, Gas und Wasser. In allen drei Bereichen werden zukünftig die Kompetenzen weiter ausgebaut, das Angebot erweitert und versucht, sich ertragsstark zu entwickeln. Es gebe keinen Grund, aus Strom, Gas oder Wasser auszusteigen. Man müsse sich auch darüber bewusst sein, dass die Synergien zwischen Wasser und Abwasser deutlich geringer sind, als die Synergien zwischen Gas und Wasser. Diese Synergien würde man komplett aufgeben. Als erster Schritt ist für eine Wasserversorgung eine kostengünstige Struktur besser für den Bürger als eine kostenintensive Struktur.
Wenn die Anteile von WWW zurückgekauft würden, müsse man sehen, dass die Lieferverpflichtungen des jeweiligen Partners, der aussteigen müsste, weil ein Privater eingestiegen ist, bestehen bleiben. Der Kauf würde sich über die Zahlung der Wasserpreise in der Zukunft mehr als finanzieren. Die Kosten für die Investitionen wurden von WWW nicht seit 2011 zurückgelegt, um jetzt zu investieren, sondern WWW investiert seit 2011 schon in die Aufbereitungsstufe. Die Investition wurde seitens der Enervie soweit wie möglich zurückgestellt, um nicht unnötig früh zu investieren. Die Situation bei WWW ist anders zu sehen. Bis 2018 müssen alle Wasserwerke komplett fertig sein.
Zum Thema Zeitplan berichtet Herr Grünhagen, dass durch Arnsberg vorgegeben wird, bis 2017 fertig zu sein. Um das zu schaffen, liege man bereits jetzt spät in der Zeit. Wenn erkennbar ist, dass Auflagen nicht erfüllt werden können, habe eine Behörde die Möglichkeit, entsprechend aktiv zu werden.
Herr Dr. Ramrath nimmt Stellung zum SPD-Antrag. Es sei bedauerlich, dass der Antrag mit seinem Schwerpunkt die Basis des Ratsbeschlusses verlässt und damit auflöse, was bis jetzt als Diskussionsprozess zu dieser Sache gründlich organisiert wurde. Der Ratsbeschluss vom 18.09.2014, Ziff. 4, bezog sich auf alternative Szenarien, fokussiert auf die Wassererzeugung. Jetzt habe man sich mit der Fragestellung der vierten Aufbereitungsstufe für das Wasserwerk Hengstey und Alternativen dazu zu beschäftigen. Jetzt wird ein Antrag vorgelegt, der mit seinem Schwerpunkt die ganze Wassersparte bei Enervie herausbrechen und an ein anderes Unternehmen (WBH) übertragen möchte. Seitdem der Antrag herausgegeben wurde, komme eine erhebliche Unruhe im Unternehmen der Enervie auf. Es bestehen Besorgnisse nicht nur auf Vorstands- und Managementebene, sondern auch in der Mitarbeiterschaft. Mit einer kompletten Spartenübertragung würde in den Kernbereich von Enervie eingegriffen. Die Basis des Ratsbeschlusses vom 18.09.2014 würde damit verlassen.
Frau Helling-Plahr erläutert, dass der Beschlussvorschlag der SPD-Fraktion die vollständige Zerlegung der Enervie bedeuten würde. Dem Vorschlag könne auch deshalb nicht zugestimmt werden, da in dem Beschlussvorschlag angegeben wird, „Der Rat der Stadt Hagen bekräftigt seine Auffassung, dass für die Stadt Hagen eine vollständige Wasserversorgung eigenständig und kommunal gewährleistet würde.“ Es sei positiv zu sehen, dass der Rat dies bisher nicht beschlossen habe. Das WWW Wasser sei qualitativ mindestens gleichwertig, versorgungssicher, bleibt in öffentlicher Hand und sei für die Enervie und die Bürgerinnen und Bürger der günstigere Weg.
Herr König macht deutlich, dass niemand eine Filetierung von Enervie möchte. Es sei zu überlegen, ob und was sinnvoll sein könne sowohl für das Unternehmen aber auch für die Stadt Hagen. Der Antrag beinhalte, dass die Betriebsführung bei Enervie verbleiben soll. Er zitiert die Ziff. 4 des Ratsbeschlusses vom 18.09.2014 und geht darauf ein, dass insgesamt keine neuen Hürden aufgebaut werden sollten. Der Beschlussvorschlag der SPD ist als Diskussionsbeitrag sowie als Vorschlag zu sehen, der dazu führen soll, dass der kommunalpolitische Einfluss größer wird.
Herr Dr. Ramrath regt an, vor der Ratssitzung am 11.12.2014 gemeinsam weiter an dem Thema zu arbeiten.
Herr Oberbürgermeister Schulz schlägt vor, einen Termin für eine interfraktionelle Abstimmung zu vereinbaren.
Man einigt sich gemeinsam darauf, die Beschlussfassung auf die Ratssitzung am 11.12.2014 zu schieben.
Herr Wisotzki fragt Herrn Grünhagen, ob es richtig sei, dass die Stadt Lüdenscheid das Verschmelzungsmodell abgelehnt und stattdessen das Abspaltungsmodell ausgewählt habe und dadurch die Wasserwerke, die Gewinnung, die Verteilung und die Kundenstämme nicht in das große Netz mit einfließen.
Herr Grünhagen antwortet hierauf, dass die Stadtwerke Lüdenscheid zu 100 % der Enervie gehört und damit auch zu 42,6 % der Stadt Hagen. Man spricht über eine reine interne Zuordnung, wo die Netze zugeordnet werden. Aus Sicht des Unternehmens sei das Abspaltungsmodell nicht die Idealversion, die man aus streng wirtschaftlicher Sicht hätte wählen sollen.
Herr Riechel hält es für nicht möglich, am 11.12.2014 eine Entscheidung zu treffen. Die Gesamtfraktion könne über dieses Thema nicht mehr beraten.
Beschluss:
- Der Rat stimmt der Beteiligung der Mark-E Aktiengesellschaft an der Wasserwerke Westfalen GmbH (WWW) und der Umsetzung des Projektes „RuhrWasserKooperation 2015“ zu.
- Das mit der Bezirksregierung vereinbarte Verfahren zur Anzeige von Beteiligungen der Mark-E Aktiengesellschaft ist in Abstimmung mit den weiteren kommunalen Anteilseignern der ENERVIE Südwestfalen Energie und Wasser AG durchzuführen.
Anlagen zur Vorlage
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