15.09.2005 - 5.24 FNP - Teiländerung Nr. 80 - Windenergieanlage -...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

Zu a):

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung eines vereinfachten Verfahrens zur FNP – Änderung Nr. 80 – Windenergieanlage – nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB) in der z. Zt. gültigen Fassung.

 

Geltungsbereich:

Das Plangebiet liegt südlich des Weilers Niggenbölling und nördlich der BAB – Raststätte Kaltenborn an der A 45.

 

Zu b):

Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 wird abgesehen. Der betroffenen Öffentlichkeit und den Behörden wird durch die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

 

Zu c):

Der Rat der Stadt beschließt den im Sitzungssaal aufgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf der Teiländerung Nr. 80 – Windenergieanlage – des Flächennutzungsplanes nebst Begründung vom 01.06.2005 in der zuletzt gültigen Fassung.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Teiländerung Nr. 80 – Windenergieanlage – des FNP der Stadt Hagen mit der dazugehörigen Begründung öffentlich auszulegen.

 

Die Begründung vom 01.06.2005 wird Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

 Einstimmig beschlossen

X

 Mit Mehrheit beschlossen

 

 Einstimmig abgelehnt

 

 Mit Mehrheit abgelehnt

 

 Abgelehnt bei Stimmengleichheit

 

 Ohne Beschlussfassung

 

 Zur Kenntnis genommen

 

      

 

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