13.11.2014 - 5.8 Feststellung des Jahresabschlusses HABIT für da...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

Der Betriebsleitung wird gemäß § 5 Abs. 5 Eigenbetriebsverordnung NRW Entlastung erteilt.

Der Betriebsausschuss HABIT empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:

Der Jahresabschluss 2013 wird vorbehaltlich der Zustimmung der Gemeindeprüfungsanstalt in Herne festgestellt.

 

Das Bilanzergebnis in Höhe von 206.361,28 Euro wird wie folgt verwendet:

  • Zuführung zur zweckgebundenen Rücklage „Standortwechsel HABIT“ in Höhe von 206.361,28 Euro.

 

Dem Betriebsausschuss HABIT wird gemäß § 4 Buchst. c) der Eigenbetriebsverordnung NRW Entlastung erteilt.

 

Nach Zustimmung der Gemeindeprüfungsanstalt erfolgt eine Veröffentlichung in der für die Stadt Hagen vorgesehenen Form. Dies wird voraussichtlich im Dezember 2014 erfolgen. Mit Veröffentlichung ist der Ratsbeschluss umgesetzt.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

X

Einstimmig beschlossen

 

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Der Jahresabschluss HABIT 2013 wurde inzwischen im Amtsblatt der Stadt Hagen veröffentlicht. Damit ist die Angelegenheit abgeschlossen.

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://allris.hagen.de/publicto020?TOLFDNR=209929&selfaction=print