30.10.2014 - 3.1 Bericht zur Personalsituation

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr König möchte wissen, ob bei der Personalentwicklung im Vollzeitbereich in der Vorlage bereits die Vollzeitstellen für zusätzliche Buchhalter in der Kämmerei enthalten sind. Hintergrund ist, dass in der Vorlage dargestellt wurde, dass es sich um befristete Einstellungen gehandelt hat, es sich nach Erkenntnissen der SPD-Fraktion mittlerweile um unbefristete Beschäftigungsverhältnisse handelt. Er möchte wissen, ob die Erkenntnisse seiner Fraktion zutreffen und ob zum Zeitpunkt der Erstellung der Vorlage und zum Zeitpunkt der Sitzung der Kommission für Beteiligungen und Personal am 21.10.2014 schon klar war, dass eine unbefristete Beschäftigung erfolgen sollte.

 

Herr Keßen berichtet, dass bei der Erstellung der Vorlage immer stichtagsbezogen gearbeitet wird, d. h., dass die Beschäftigungsverhältnisse so abgebildet werden, wie sich diese zum entsprechenden Zeitpunkt darstellen. Bei der Kämmerei wurden in der Zwischenzeit einzelne Beschäftigungsverhältnisse entfristet. Die Einstellung der Beschäftigten erfolgt zunächst befristet. Es wird im Verlauf ihrer Arbeit geprüft, ob sie sich bewährt haben und eine unbefristete Übernahme erfolgen kann. Erfolgt eine solche Entfristung, so fließt diese in die nächste stichtagsbezogene Betrachtung mit ein.

Herr Keßen weist darauf hin, dass der Bericht in der hier vorliegenden Form letztmalig abgegeben wird. Es werden mit den Fraktionen Gespräche über die künftige Darstellungsform geführt, sodass er davon ausgeht, in Kürze modifizierte Berichte vorlegen zu können.

 

Herr König erklärt, dass wenn befristete Beschäftigungsverhältnisse vorliegen, ein zeitlich befristeter Bedarf der Beschäftigung gegeben ist. Für diesen befristeten Bedarf erfolgt eine entsprechende Einstellung. Wenn geprüft werden soll, ob Mitarbeiter auf Dauer geeignet sind, gibt es die tarifliche Probezeit.

Vor diesem Hintergrund wiederholt er die Frage, ob zum Zeitpunkt der Sitzung der Kommission für Beteiligungen und Personal am 21.10.2014 klar war, dass es sich um Dauerbeschäftigungsverhältnisse handeln würde und dies nur abhängig von der Leistung der Mitarbeiter war oder ob es zunächst einen befristeten Bedarf gegeben hat, der sich in einen unbefristeten Bedarf entwickelt hat.

 

Herr Keßen teilt mit, dass sich an der Bedarfslage der Stadt Hagen nichts geändert hat. Es wurde an dieser Stelle mit dem personalwirtschaftlichen Instrument einer Befristung gearbeitet, wie dies bei externen Arbeitgebern auch der Fall ist. Es kann sein, dass die Verwaltung einen dauerhaften Bedarf im Hintergrund hat, sie jedoch Personen zunächst befristet einstellt. Im Verlauf einer solchen personalwirtschaftlichen Maßnahme - bei der Kämmerei und auch in anderen Bereichen der Verwaltung - kann es sich herausstellen, dass es angezeigt ist, eine befristete Beschäftigung zu entfristen. Dieser Vorgehensweise liegt dann jedoch keine Bedarfsveränderung zu Grunde.

 

Herr König weist darauf hin, dass in der Kommission für Beteiligungen und Personal der Politik erklärt wurde, dass diese 5 Stellen nur im Vorgriff darauf besetzt werden, dass die Konsolidierungsmaßnahme "Auflösung GWH" und die Übernahme der 5 Buchhalter für diese Stellen auch vorgesehen sei. Das hat sich offensichtlich auch erledigt.

Er fasst zusammen, dass er die Situation nun so versteht, dass die Stadt Hagen eine befristete Einstellung vorgenommen hat, obwohl klar war, dass es einen unbefristeten Bedarf gab. Entweder vor oder nach der Sitzung der Kommission für Beteiligungen und Personal wurde dann entschieden, hieraus unbefristete Verträge zu machen. Dies nimmt er zunächst so zur Kenntnis.

 

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Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Vorlage zur Kenntnis.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

X

Zur Kenntnis genommen

 

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