30.10.2014 - 6.2 Bestellung eines stimmberechtigten Vertreters b...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr König macht deutlich, dass er nicht erkennen kann, woraus sich die Dringlichkeit, die Vorlage im Haupt- und Finanzausschuss zu beschließen, ergibt. Die Entscheidung des Aufsichtsrats, vor der Ratssitzung am 13.11.2014 eine außerordentliche Hauptversammlung der Mark-E zu platzieren, kann seines Erachtens kein Grund sein. Ferner mutmaßt er, dass das Thema auch nicht erst in den letzten Wochen aufgekommen ist, weshalb er wissen möchte, worin die Begründung für die Dringlichkeit liegt.

Darüber hinaus teilt er mit, dass sich aus dem Vorlagentext für ihn nicht die Notwendigkeit, der Sachverhalt oder die Auswirkungen erkennbar werden.

Es geht um Pachtvertrag zwischen den Stadtwerken Hagen und der Mark-E über die Strom-, Gas- und Wassernetze. Er versteht dies als ersten Schritt zur Gründung der "Großen Netzgesellschaft" innerhalb der ENERVIE, wo es darum geht, die Netzwerke in ihrer Eigenständigkeit aufzugeben. Den ersten Schritt über eine Dringlichkeitsentscheidung abzuwickeln, hält er nicht für möglich.

Herr König kann das gesamte Verfahren -bezogen auf die ENERVIE - nicht nachvollziehen und vertritt die Auffassung, dass für die Stadt wichtige Themen nur dann in die Öffentlichkeit gelangen, wenn Druck durch die Politik ausgeübt wird.

Er führt weiter aus, dass die ENERVIE mit der Stadt Lüdenscheid seit Monaten über die "Große Netzgesellschaft" Verhandlungen führt. Eine Entscheidung ist im Rat der Stadt Lüdenscheid für den 08.12.2014 vorgesehen. Es stellt sich ihm daher die Frage, wann die Thematik im Rat der Stadt Hagen behandelt wird.

Herr König kritisiert, dass es in den letzten Monaten schwierig war, Informationen zu dieser Thematik zu erhalten, und er erwartet, dass im Haupt- und Finanzausschuss kein Dringlichkeitsbeschluss gefasst wird und ferner, dass eine öffentliche Diskussion über die "Große Netzgesellschaft" geführt wird. Er bittet um Aufbereitung des Sachverhalts und Vorbereitung einer geordneten Beratung.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz erklärt, dass es bei der Vorlage darum geht, einen Vertreter für die außerordentliche Hauptversammlung zu bestellen, welcher der Kündigung eines laufenden Unternehmenspachtvertrages und dem Neuabschluss von 2 Pachtverträgen (für einen regulierten und einen nicht regulierten Bereich) zustimmen soll.

Er stimmt Herrn König dahingehend zu, dass die Taktung der politischen Beratung schwierig ist. Die Frage wurde im Konsortialrat in dieser Woche auch noch einmal angesprochen. Seit dem Sommer gibt es gemeinsam mit der Stadt Lüdenscheid ein Bemühen des Vorstandes zu eruieren, inwieweit die Gründung einer "Großen Netzgesellschaft", die dem Zweck dient, regulatorische Vorteile für das Unternehmen sicherzustellen, indem durch höhere Erlösobergrenzen günstigere Netzentgelte erzielt werden, betrieben werden kann.

Es gab ein erstes Modell eines externen Beraters, welches die vollständige Verschmelzung der Stadtwerke Lüdenscheid auf die Mark-E vorsah. Dabei wäre es zu einem Abspalten der Netze und deren Zusammenführung in der "Großen Netzgesellschaft" gekommen. Bereits bei der Erarbeitung des Modells zeigte sich in Lüdenscheid, dass das Modell nicht tragfähig war. Dem schloss sich im Vorstand eine Weiterentwicklung eines am Ende möglicherweise tragfähigen Modells an.

Es war nicht sinnvoll, im Rat der Stadt Hagen ein Modell vorstellen zu lassen, welches für die Stadt Lüdenscheid nicht tragfähig war.

Herr Oberbürgermeister Schulz macht deutlich, dass es einen Konsens im Aufsichtsrat gab, den Vorstand zu beauftragen, Modelle einer "Großen Netzgesellschaft" zu erarbeiten. Bis zum jetzigen Zeitpunkt liegt kein beratungsreifes Modell vor. Dies wird sich jedoch voraussichtlich absehbar ändern. Für die Beratungsrunde Kommission für Beteiligungen und Personal am 18.11.2014, den Haupt- und Finanzausschuss am 27.11.2014 und den Rat am 11.12.2014 befindet sich eine Vorlage in Bearbeitung.

Die "Große Netzgesellschaft" setzt allerdings voraus, dass die Unternehmenspachtverträge für die Netze getrennt werden. Durch die Kündigung und den Neuabschluss erfolgt ausdrücklich - dies hat der Vorstand auch in einer Rücksprache am 28.10.2014 versichert - keine Präjudizierung für die Gründung einer "Große Netzgesellschaft". Es werden jedoch die notwendigen Voraussetzungen dafür geschaffen. Die Voraussetzungen werden in diesem Jahr bereits benötigt, wogegen die Entscheidung über die Gründung einer "Großen Netzgesellschaft" auch im Frühjahr 2015 rückwirkend getroffen werden kann.

Der beauftragte Berater entwickelt nun einen Textentwurf. Die Konsortialabrede und auch der Entwurf des Modells einer "Großen Netzgesellschaft" werden in die Beratung des Rates gehen. Es wird keine Nichtbeteiligung des Rates vor einer Aufsichtsratsentscheidung geben.

 

Frau Öcal fasst aus ihrer Sicht zusammen, dass der Sachverhalt seit Sommer 2014 bekannt ist und somit eine Dringlichkeit nicht zu begründen ist. Sie kritisiert darüber hinaus, dass in der Vorlage der Sachverhalt nicht so aufbereitet ist, dass sie als neu gewähltes Haupt- und Finanzausschussmitglied in die Lage versetzt wird, diesen nachvollziehen und bewerten zu können. Sie geht ferner davon aus, dass nur einem kleinen Personenkreis bekannt ist, was sich hinter dem Modell der "Großen Netzgesellschaft" verbirgt und erklärt, dass die Vorlage nicht zur Verdeutlichung beiträgt. Vor diesem Hintergrund erscheint ihr eine Beschlussfassung auch nicht möglich zu sein. Frau Öcal kritisiert weiter, dass es ihrer Ansicht nach Lüdenscheid im Gegensatz zu Hagen möglich ist, bereits im Vorfeld der Entwicklung eines beratungsreifen Modells Einfluss nehmen zu können. Sie sieht ferner die Entscheidung darüber, ob ein Modell beratungsreif ist, nicht beim Oberbürgermeister, sondern bei der Politik.

 

Herr Thieser geht auf die Aussagen seiner Vorredner ein und erklärt, dass er vor dem Hintergrund, dass die Dringlichkeit nicht hinreichend begründet ist, der Vorlage aus formalen Gründen nicht zustimmen kann.

Er macht deutlich, dass bei Recherche der Lüdenscheider Presse aufgefallen sei, dass dort Aufsichtsratssitzungen stattgefunden haben. Es muss demnach einen Vorschlag gegeben haben, der den Verwaltungsrat der Stadtwerke Lüdenscheid dazu veranlasst hat, sich mit dem Sachverhalt zu befassen und einen Forderungskatalog aufzustellen. Herr Thieser stellt heraus, dass es sich bei Lüdenscheid um den mit einer 24 %igen Beteiligung zweitgrößten Aktionär der ENERVIE handelt. Die Haltung der Aufsichtsratsmitglieder der Stadt Hagen dagegen ist für die Politik nicht einzuschätzen. Diese Situation hält Herr Thieser für unglücklich. Sofern es einen Vorschlag des Vorstands für eine "Große Netzgesellschaft" gibt, geht er davon aus, dass das Beteiligungscontrolling, welches bei der HVG angesiedelt ist, diesen Vorschlag prüft und aus Sicht der Aktionärin Stadt Hagen feststellt, ob der Vorschlag unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten akzeptabel ist oder ob es sinnvoll ist, in Verhandlungen über selbigen einzutreten.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz erklärt, dass es im Rat der Stadt Lüdenscheid keine Befassung mit der Konsortialabrede oder mit einem Beschlussvorschlag zur Errichtung einer "Großen Netzgesellschaft" gegeben hat. Es gab einen Auftrag des Aufsichtsrates der ENERVIE an den Vorstand, ein Konzept zur Errichtung einer "Großen Netzgesellschaft" zu entwickeln. Mit Ausnahme der Berichterstattung im Aufsichtsrat hat es noch keine Beschlussvorlage gegeben.

Er macht deutlich, dass zunächst ein beratungsreifes Konzept vorgelegt und vom Beteiligungscontrolling der HVG geprüft werden muss, bevor eine Beschlussvorlage für den Beratungsgang Kommission für Beteiligungen und Personal, Haupt- und Finanzausschuss und Rat erstellt wird. Erst nach einer Beschlussfassung im Rat kann eine Beschlussfassung im Aufsichtsrat der ENERVIE erfolgen.

Herr Oberbürgermeister Schulz stellt erneut klar, dass das Verfahren bezüglich der Errichtung einer "Großen Netzgesellschaft" nicht in 2014 abgeschlossen werden muss. Jedoch muss der bestehende Pachtvertrag gekündigt und in 2 Pachtverträgen neu abgeschlossen werden.

 

Herr König appelliert gegen eine Beschlussfassung im Haupt- und Finanzausschuss und für die Einrichtung eines Arbeitskreises zur Befassung mit dem Thema "Große Netzgesellschaft". Er geht auf seine bereits vorgetragenen Argumente erneut ein und fasst zusammen, dass das Eigentum an den Netzen, soweit er es verstanden hat, von den Stadtwerken Hagen bei Errichtung einer "Großen Netzgesellschaft" auf selbige übergeht. Damit entfällt ein selbständiges Energienetz Hagen. In der gleichen Situation befinden sich die Stadtwerke Lüdenscheid, welche sich in konkreten Verhandlungen mit der ENERVIE befinden. Darüber hinaus hat Lüdenscheid Beschlussfassungen zur konkreten Ausgestaltung bezogen auf ihre eigenen Netze getroffen. Herr König kritisiert, dass eine entsprechende Diskussion in Hagen nicht stattfindet, sondern dass zu gegebener Zeit eine Vorlage zur Beschlussfassung vorgelegt wird. Dies in einem Beratungsgang bis max. Februar 2015 zu bearbeiten, ist seiner Ansicht nach nicht ausreichend und entspricht nicht einer ordnungsgemäßen Beteiligung der Politik. Ohne eigene Position in die Diskussion einzusteigen, hält er nicht für richtig. Es gilt zu klären, in welchem Umfang Eigentumsrechte aufgegeben werden.

Herr König macht weiter deutlich, dass in Lüdenscheid der Wirtschaftsplan in Kürze gesondert vorgestellt wird und in Hagen noch nicht diskutiert wurde, ob diese Vorgehensweise nicht auch hier sinnvoll sein kann.

 

Herr Riechel plädiert für die Erstellung einer Vorlage zum derzeitigen Sachstand für die Ratssitzung am 13.11.2014 und die Verlegung der außerordentlichen Hauptversammlung der Mark-E. Er pflichtet Herrn König dahingehend bei, dass die Gesellschafterin Stadt Hagen vor einer Beschlussfassung in der Hauptversammlung der Mark-E diskutiert und einen Beschluss herbeigeführt haben muss.

Gleichzeitig weist Herr Riechel darauf hin, dass die Informationen über die Überlegungen zur Errichtung einer "Großen Netzgesellschaft" zumindest teilweise seit dem Sommer 2014 vorhanden waren.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz erklärt erneut, dass es bis heute kein beratungsfähiges Konzept des Vorstandes gibt.

 

Herr Krippner kann vor dem Hintergrund der Aussage des Oberbürgermeisters nicht nachvollziehen, was in Lüdenscheid beraten wird. Er kritisiert, dass seines Erachtens mehrfach die Situation aufgetreten ist, dass von der größten Beteiligung der Stadt Hagen ein Vorschlag zu einem so späten Zeitpunkt eingebracht wird, dass eine ausreichende Beratung seitens der Politik nicht mehr möglich ist.

Herr Krippner macht deutlich, dass man sich auch mit der Fragestellung beschäftigen muss, ob man in der "Großen Netzgesellschaft" einen Aufsichtsrat bildet und wie man dort aufgestellt sein möchte. Darüber hinaus gilt es zu überlegen, ob der Aufsichtsrat der Mark-E mit größeren Kompetenzen und wenn ja, mit welchen ausgestattet werden soll.

Er kann nicht nachvollziehen, warum die Kommission für Beteiligungen und Personal nicht dazu genutzt wird, über die ersten Überlegungen zur Errichtung einer "Großen Netzgesellschaft" zu berichten und zu diskutieren.

Herr Krippner fasst noch einmal zusammen, dass die SPD-Fraktion der Vorlage zum jetzigen Zeitpunkt nicht zustimmen kann, den grundsätzlichen Überlegungen zur Errichtung einer "Großen Netzgesellschaft" jedoch offen gegenüber steht.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz geht davon aus, dass bis zur Sitzung der Kommission für Beteiligungen und Personal am 18.11.2014 der Entwurf der Vorlage zur "Großen Netzgesellschaft" vorliegt, der beraten werden kann. Anschließend besteht Zeit für die Beratung und Beschlussfassung darüber, ob eine "Große Netzgesellschaft" errichtet werden soll oder nicht. In der Kommission für Beteiligungen und Personal erfolgt somit die Einbringung am 18.11.2014 und liegt zur Ratssitzung am 11.12.2014 keine überzeugende Vorlage vor, so wird die Beratung in 2015 fortgesetzt. Die Entscheidung bezüglich des Pachtvertrages für die Netze ist jedoch zum jetzigen Zeitpunkt zu treffen.

 

Herr Thieser fasst zusammen, dass Einigkeit dahingehend besteht, dass die im Haupt- und Finanzausschuss vorliegende Vorlage inhaltlich unvollständig ist. Daher hält er es für richtig, sich dem Vorschlag von Herrn Riechel dahingehend anzuschließen, für die Ratssitzung am 13.11.2014 eine neue Vorlage zu fertigen und die außerordentliche Hauptversammlung der Mark-E zu verschieben.

Er macht vor dem Hintergrund, dass der Bürgermeister der Stadt Lüdenscheid, Herr Dzewas, aufgrund der Befassung mit dem ersten Verschmelzungsmodell seitens der dort im Rat vertretenen Fraktionen erklärt hat, dass dies nicht beratungsreif ist, deutlich, dass die erste Frage nach Vorliegen eines Konzepts zur Beratung in Hagen sein wird, welche Kosten der ENERVIE aufgrund der Zugeständnisse an die Stadt Lüdenscheid entstehen. Herr Thieser erklärt, dass die Politik in Hagen den Willen hat, auf die zurzeit laufenden Gespräche Einfluss zu nehmen.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz geht auf die Frage des Timings ein und erklärt, dass - wenn der Bürgermeister der Stadt Lüdenscheid an dem Tag, an dem das erste Verschmelzungsmodell vorgestellt wird, bereits erklärt, dass diese nicht wird mitgetragen werden können, weil es den Untergang der Stadtwerke Lüdenscheid zur Folge hätte - es keinen Sinn mehr ergibt, dieses Modell als erstes Modell der Hagener Politik vorzustellen.

 

Herr Dr. Ramrath geht auf seine Vorredner ein und fasst zusammen, dass er für die Aussagen von beiden Seiten Verständnis aufbringen kann. Er macht in dem Zusammenhang jedoch darauf aufmerksam, dass seitens der Politik ein Thema auch in den politischen Beratungsgang mittels einer Anfrage oder eines Vorschlages zur Tagesordnung eingebracht werden kann, wenn dies für geboten erachtet wird.

Herr Dr. Ramrath macht darauf aufmerksam, dass sich die Dringlichkeit daraus ergibt, dass eine außerordentliche Hauptversammlung für den 10.11.2014 terminiert worden ist. Eine Nichtteilnahme an der Sitzung seitens der Hauptaktionärin hält er für ein schlechtes Signal. Herr Dr. Ramrath plädiert für die Differenzierung zwischen der Entsendung eines Vertreters sowie der Beauftragung des selbigen für die Fassung eines Beschlusses. Zumindest muss seines Erachtens die Entsendung des Vertreters erfolgen, damit dieser eine wie auch immer geartete Erklärung in der außerordentlichen Hauptversammlung abgeben kann. Der Haupt- und Finanzausschuss hat daher seines Erachtens nach auch nicht die Möglichkeit zu beschließen, dass keine außerordentliche Hauptversammlung stattfindet.

Herr Dr. Ramrath plädiert ferner dafür, die Beauftragung des Vertreters wie in der Vorlage vorgesehen vorzunehmen, da hiermit noch kein Präjudiz für eine "Große Netzgesellschaft" geschaffen wird. Die Kündigung des Pachtvertrages und der Abschluss zweier neuer Pachtverträge bieten die Möglichkeit, künftig konzeptionell unterschiedlich damit umzugehen.

Herr Dr. Ramrath führt aus, dass es zwar noch den Namen Stadtwerke Hagen gibt, dass selbige jedoch bereits vor ca. 15 Jahren an die Mark-E verkauft wurden. Für die Aufgabe der Netze und der Eigentumsrechte wurde der Stadt Hagen seinerzeit eine nicht unerhebliche Summe bezahlt. Steuerliche Gründe haben seinerzeit den Ausschlag gegeben, den Namen Stadtwerke Hagen fortzuführen. Daher befinden sich die Netze bei der Mark-E bereits im regionalen Besitz, wobei sie bei einer 100 %igen Tochter der Mark-E, nämlich den Stadtwerken Hagen, platziert sind. Es handelt sich daher um ein Insichgeschäft. Gleiches gilt für den Pachtvertrag, bei dessen Veränderung es sich seiner Auffassung nach um einen rein formalen Akt handelt.

Daher plädiert Herr Dr. Ramrath dafür, auch hierzu den Beschluss zu fassen und anschließend in die inhaltliche Beratung zur "Großen Netzgesellschaft" einzusteigen.

 

Herr Hentschel fühlt sich unter dem Druck, eine Entscheidung treffen zu sollen, obwohl er die Auffassung vertritt, dass die Fraktion Die Linke über die dafür erforderlichen Informationen nicht verfügt.

 

Herr Thielmann pflichtet den Ausführungen von Herrn Dr. Ramrath dahingehend bei, dass die Netze beim Verkauf der Stadtwerke Hagen an die Mark-E mit veräußert wurden. Die Stadt Lüdenscheid hat ihre Stadtwerke seinerzeit nicht veräußert.

Er pflichtet darüber hinaus bei, dass es sich bei dem hier zu fassenden Beschluss um eine reine Formalie handelt und die Diskussion um die "Große Netzgesellschaft" anschließend zu führen ist.

 

Herr König pflichtet Herrn Dr. Ramrath dahingehend bei, dass es nicht gut wäre, wenn von der Hauptaktionärin Stadt Hagen kein Vertreter an der außerordentlichen Hauptversammlung der Mark-E teilnehmen würde. Der Vertreter könnte für den Fall, dass die außerordentliche Hauptversammlung nicht verschoben werden kann, damit beauftragt werden, den Tagesordnungspunkt in der Sitzung zu vertagen, bis eine Beratung im Rat stattgefunden hat.

Die Vorlage gibt keine Auskunft darüber, ob es sich bei der Veränderung des Pachtvertrages tatsächlich nur um eine Formalie handelt. Es gibt keine Informationen dazu, was in den künftig zwei Pachtverträgen geregelt werden soll. Da sich die SPD-Fraktion außer Stande sieht, die Vorlage heute zu beschließen, wiederholt Herr König den Vorschlag, für die Ratssitzung am 13.11.2014 eine neue Vorlage zu erstellen, die die Informationslücken schließt.

Er macht deutlich, dass seine Aussage nicht dahin ging, dass die SPD-Fraktion die Netze für die Stadt Hagen bekommen möchte, sondern dass die Option besteht, über ein eigenständiges Rechtsgebilde zu entscheiden. Mit der Verschmelzung wird es kein eigenständiges Energienetz Hagen mehr geben.

 

Herr Riechel erklärt, dass sich die Dringlichkeit daraus ergibt, dass die Kündigung des Pachtvertrages bis zum 30.11.2014 erfolgen muss. Er bittet um Sitzungsunterbrechung, um einen gemeinsamen Konsens finden zu können.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz unterbricht die Sitzung.

 

Dauer der Sitzungsunterbrechung: 18.45 Uhr bis 19.20 Uhr

 

Herr Oberbürgermeister Schulz fasst zusammen, dass sich die Fraktionen im Haupt- und Finanzausschuss auf folgende Ergänzung unter Punkt 2 der Beauftragung verständigt haben:

 

Nach dem Wort "zuzustimmen" wird ein Komma gesetzt und wie folgt fortgefahren: "sofern der Vorstand sich vor Abstimmung in der außerordentlichen Hauptversammlung bereit erklärt, diesen Beschluss erst umzusetzen, wenn der Rat der Stadt Hagen dem mehrheitlich zugestimmt hat."

 

Aus den Reihen des Haupt- und Finanzausschusses wird vorgeschlagen, Herrn Horst Wisotzki in die außerordentliche Hauptversammlung der Mark-E als Vertreter zu entsenden.

 

Er lässt über die Beschlussergänzung abstimmen. Darüber hinaus teilt Herr Oberbürgermeister Schulz mit, dass eine Verständigung über die Einrichtung einer Arbeitsgruppe stattgefunden hat. Der Beschluss ist insoweit um folgenden weiteren Passus zu ergänzen:

 

"Eine Arbeitsgruppe mit Vertretern aller Fraktionen im Rat berät die weitere Bearbeitung des Projektes "Große Netzgesellschaft" vor der Sitzung des Rates am 13.11.2014. Die Vertreter der Kommission für Beteiligungen und Personal sind ebenfalls einzuladen."

 

Über diesen Beschlussvorschlag lässt er ebenfalls abstimmen.

 

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Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Hagen beschließt im Wege der

Dringlichkeit gemäß § 60 Absatz 1 Satz 1 GO NRW,

 

Herrn Horst Wisotzki

als stimmberechtigten Vertreter des Aktionärs Stadt Hagen in die außerordentliche Hauptversammlung der Mark-E AG zu entsenden.

 

Er wird beauftragt:

  1. der Kündigung des Unternehmenspachtvertrages zwischen Mark-E AG und

Stadtwerke Hagen GmbH mit Wirkung zum 30. November 2014 zuzustimmen

und

  1. dem Abschluss zweier Pachtverträge zwischen der Mark-E AG als Pächterin

und der Stadtwerke Hagen GmbH als Verpächterin über (a.) die im Eigentum

der Stadtwerke Hagen GmbH stehenden Strom-, Gas- und Wassernetze

(„regulierter Bereich“) und (b.) die übrigen vom bisherigen Unternehmenspacht-

vertrag umfassten Pachtgegenstände (insb. Kundenstamm, Fernwärme,

Wassergewinnung, „nicht regulierter Bereich“) mit Wirkung ab 1. Dezember

2014 zuzustimmen, sofern der Vorstand sich vor Abstimmung in der

außerordentlichen Hauptversammlung bereit erklärt, diesen Beschluss

erst umzusetzen, wenn der Rat der Stadt Hagen dem mehrheitlich

zugestimmt hat.

 

Abstimmungsergebnis:

 

X

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

19

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

Eine Arbeitsgruppe mit Vertretern aller Fraktionen im Rat berät die weitere Bearbeitung des Projektes "Große Netzgesellschaft" vor der Sitzung des Rates am 13.11.2014. Die Vertreter der Kommission für Beteiligungen und Personal sind ebenfalls einzuladen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

X

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

19

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

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