23.10.2014 - 7 Feststellung des Jahresabschlusses 2013 des Imm...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Herr Volkmer teilt mit, dass die GWH jedes Jahr durch eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft den Jahresabschluss prüfen lässt. Die BDO Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wurde nach dem letzten Ausschuss beauftragt um diese durchzuführen.

 

Herr Schepers gibt an, dass die GWH verpflichtet sei einen Jahresabschluss aufzustellen und diesen prüfen zu lassen. Es handelt sich um eine erweiterte Jahresabschlussprüfung die die Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung sowie die wirtschaftlichen Verhältnisse aufweise. Herr Schepers trägt vor, dass es bei der Frage der Wirtschaftsverhältnisse nicht um die Wirtschaftlichkeit des Betriebes geht sondern, ob die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage angemessen sei.

 

Herr Schepers führt auf, dass die Vermögenslage im Jahr 2013 um 20 % auf 16,5 Millionen Euro gesunken sei. Die Investitionen belaufen sich auf ca. 56.000 € und die Abschreibungen auf ca. 308.000 €. Herr Schepers bezieht sich bei seinen Aufführungen auf den beigefügten Bericht.             

 

Das Eigenkapital der GWH zum 31.12.2013 betrug 1.150.000 Euro das entspricht

7 % des Gesamtkapitals. Man spricht von einer angemessenen  Eigenkapitalausstattung bei Produktionsunternehmen die um die 30 % liegen. Herr Schepers gibt an, dass die GWH als öffentliches Dienstleistungsunternehmen diese Marke nicht erreiche. Herr Schepers berichtet weiterhin, dass dies nicht zu beanstanden sei, da der Betrieb GWH nicht solche Kapitalbindungen wie ein Produktionsunternehmen hätte.

 

Die aufgeführte Kapitalplusrechnung zeigt, dass der Betrieb GWH im Jahr 2013 eine Selbstfinanzierungsgröße von 10,1 Millionen Euro erreicht hat. Zum 01.01.2013 wurde mit einem negativen Finanzmittelbestand gestartet der am Ende der Periode 2013 7,2 Millionen Euro betrug.

 

Herr Schepers informiert, dass die Verantwortlichen der GWH einen Lagebericht  geschrieben haben der dem Bericht entnommen werden kann. Dieser Lagebericht sei im Rahmen der Prüfung auf seine Angemessenheit zu urteilen, vor allem geht es darum Aussagen zu überprüfen, ob diese plausibel und angemessen seien.

 

Herr Schepers teilt mit, dass sie insgesamt auf das Ergebnis gekommen sind, dass der Lagebericht ein zutreffendes Bild der Vermögens, Finanzen- und Ertragslage der GWH im Jahre 2013, aber auch perspektivisch für die Zukunft aufweist. Des Weiteren wurde die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung im Jahre 2013 geprüft und in einem beigefügten Fragebogen lokalisiert. Diese sei im Jahr 2013 ordnungsgemäß gelaufen. In Bezug auf das Rechnungswesen wurden auch hier die Vorschriften beachtet und stimmen mit dem Jahresabschluss überein.

 

Herr Treß bezieht sich in seiner Frage auf die Position der sonstigen Rückstellungen der Verwaltungskosten die im Jahre 2013 etwas über 1 Millionen Euro aufweist. Herr Treß äußert die Vermutung, dass es sich um die fehlenden Verwaltungskosten der Stadt aus den Jahren 2011 und 2012 handelt. Herr Treß erkundigt sich, ob eine Inanspruchnahme dieser sonstigen Rückstellungen ansteht bzw. ob es bereits zu Inanspruchnahmen gekommen sei. Des Weiteren verweist Herr Treß auf die Rückstellungen zur Altersteilzeit. Der Bestand zum 01.01.2013 über 1 Millionen Euro wurde aufgelöst. Herr Treß will wissen, wie es zu einer Auflösung kommt.

Herr Treß verweist außerdem auf den verbleibenden Betrag am Jahresende von 400.000,00 € für potentielle Anwärter. Er bittet um Auskunft, ob es sich hier um einen Pauschalbetrag handelt und ob es überhaupt zulässig ist diesen zu bilden ohne eine rechtliche Verpflichtung.

 

Herr Schepers knüpft an, dass es bei der Verwaltungskostenumlage in der Tat so sei, dass die Stadt hier noch Ansprüche aus den Jahren 2011 und 2012 hätte. Hierrüber gibt es allerdings keine Beschlüsse die zum Ausdruck bringen, dass man seitens der Stadt hierauf verzichtet. Herr Schepers weist darauf hin, dass die GWH weiterhin davon ausgehen musste diese zu zahlen und sie daher als Verbindlichkeiten in den Plan aufgenommen werden mussten.

 

Herr Treß fragt nach, ob es hierzu noch keine Inanspruchnahme gibt.

 

Herr Volkmer antwortet, dass es zum Teil in Anspruch genommen wurde und zum Teil noch nicht. Herr Volkmer teilt mit, dass sich die Altersteilzeitrückstellung erheblich reduziert hat und sie in der Vergangenheit zu hoch angesetzt worden sei.

 

Herr Treß gibt an, dass dies eine unbefriedigte Antwort für ihn sei und fragt wieso es eine Auflösung gibt. Herr Treß äußert die Vermutung, dass die Altersteilzeitrückstellungen in den Vorjahren nennenswert zu hoch angesetzt worden seien. Herr Treß bezieht sich auf die Aussage von Herrn Schepers, dass es keine Veränderung in den Bewertungsansätzen gibt und es eine Aussage im Jahresabschluss 2012 geben müsste in der steht das nach anderen Kriterien vorgegangen wurde.

 

Herr Schepers teilt mit, dass sowohl in den Jahre 2012 und 2013 eine entsprechende Methode zur Berechnung vorgenommen wurde. Jedoch hatte sich der Gutachter des versicherungsmathematischen Gutachtens schlichtweg verrechnet.

 

Herr Treß hätte gerne gewusst, ob es zulässig ist Rückstellungen zu bilden obwohl es noch keine individuellen vertraglichen Vereinbarungen mit den jeweiligen Personen gibt die die Altersteilzeit wahrnehmen könnten.

 

Herr Schepers erläutert, dass dies durch Erfahrungen der Vergangenheit abgeleitet wird und so die Rückstellungen gebildet werden können.

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Beschluss:

 

Der Betriebsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt folgendes zu beschließen:

 

  1. Der Jahresabschluss zum 31.12.2013 wird festgestellt.

 

 

  1. Der Lagebericht zum Wirtschaftsjahr 2013 wird zur Kenntnis genommen.

 

 

  1. Der Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers wird zur Kenntnis genommen.

 

 

  1. Der Betriebsleitung wird gemäß Eigenbetriebsverordnung Entlastung erteilt.

 

 

  1. Der Jahresgewinn von 231.533,86 wird verwendet:

 

a)     Ausschüttung an den Träger Stadt Hagen in Höhe von 230.000 € und

 

b)     als Vortrag auf neue Rechnung in Höhe von 1.533,86 €.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

CDU

4

 

 

SPD

6

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

2

 

 

Hagen Aktiv

1

 

 

FDP

1

 

 

Die Linke

1

 

 

AfD

1

 

 

 

 

x

Einstimmig beschlossen

 

 

Dafür:

16

Dagegen:

 

Enthaltungen:

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage

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