18.09.2014 - 5.8 Satzung über die Erhebung der Vergnügungssteuer...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Herr Oberbürgermeister Schulz verweist auf die ausliegende Antwort, auf die Nachfrage aus dem Haupt- und Finanzausschuss (siehe Anlage 2 der Niederschrift).

 

Herr Eiche erinnert an seine Anregung aus dem Haupt- und Finanzausschuss, ob nicht ggf. auch noch weitere und bislang unbekannte Etablissements, Sexshops und Sexkinos berücksichtigt werden könnten. Daher sei fraglich, ob die Satzung in § 1 Steuergegenstand mit einer abschließenden Aufzählung beschlossen werden sollte.

 

Herr Gerbersmann antwortet, dass seit der Diskussion im Haupt- und Finanzausschuss bereits ein bis zwei weitere Institutionen gemeldet worden sind. Allen Hinweisen wird nachgegangen. Des Weiteren weist er darauf hin, dass die Sexkinos bereits in der bisherigen Vergnügungssteuer erfasst sind. Dieses gilt auch für die Sexshops, sofern diese auch Filmvorführungen anbieten. Lediglich Sexshops die dieses Angebot nicht haben, wären somit nicht erfasst. Die Verwaltung prüft, ob eine Besteuerung von solchen Sexshops in anderen Städten erfolgreich ist. Sofern dieses der Fall sein sollte, kann die Satzung mit einem Nachtrag um diesen  Steuergegenstand erweitert werden.

 

Frau Helling-Plahr merkt an, dass es sich um eine Bagatellsteuer handele. Die geringen Einnahmen stehen nicht unerheblichem Verwaltungsaufwand gegenüber. Es sei schwierig die Etablissements zu lokalisieren und die Öffnungszeiten festzustellen. Des Weiteren sei fraglich, wie die Veranstaltungsfläche erfasst werden soll. Was ist in diesem Zusammenhang als Tanz- oder beispielsweise Kontaktfläche zu werten. Eine Lenkungssteuer für erwachsene Bürger werte sie negativ. Zudem werde dieses keinesfalls für weniger Menschenhandel und Zwangsprostitution sorgen. Sie sie der Auffassung, dass sich dieses durch eine solche Steuer eher wieder erhöhen werde. Aufgrund dessen wird die FDP-Fraktion die Satzung ablehnen.

 

Herr Strüwer führt aus, dass er diese Meinung nicht teile. In diesem Gewerbe wird viel Geld eingenommen, daher sei diese geringe Steuer angemessen. Des Weiteren erinnert er in diesem Zusammenhang an die Debatte der letzten Haushaltsdiskussion. Die Erhöhung der Beiträge für Kindertageseinrichtungen und der Wegfall der Beiträge für die Verbraucherzentrale und die Freiwilligenzentrale konnten noch gesichert werden. Die geringe Einnahme dieser Steuer, könnte die Sicherheit dieser Leistungen bedeuten.

 

Herr Hentschel weist darauf hin, dass es auch viel höhere Einnahmen erzielt werden könnten. Er plädiert für den Beschluss dieser Satzung.

Reduzieren

Beschluss:

Die Satzung über die Erhebung der Vergnügungssteuer für kommerzielle Angebote sexueller Art in der Stadt Hagen wird, wie sie als Anlage Gegenstand der Verwaltungsvorlage (Drucksachen-Nr.: 0823/2014) ist, beschlossen.

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

OB

1

 

 

CDU

20

 

 

SPD

19

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

6

 

 

Hagen Aktiv

4

 

 

FDP

 

3

 

Die Linke

3

 

 

AfD

3

 

 

Bürger für Hohenlimburg

1

 

 

Piratenpartei

1

 

 

Pro NRW

1

 

 

 

X

Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

59

Dagegen:

3

Enthaltungen:

-

 

 

Reduzieren

Anlagen

Online-Version dieser Seite: https://allris.hagen.de/publicto020?TOLFDNR=206382&selfaction=print