23.09.2014 - 5 Feststellung des Jahresabschlusses HABIT für da...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Datum:
- Di., 23.09.2014
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- HABIT Hagener Betrieb für Informationstechnologie
- Bearbeitung:
- Michael Diehl
Wortprotokoll
Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:
Herr Thurau weist auf die Zustimmung des Zentralausschusses hin.
Herr Ueberholz von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Verhülsdonk berichtet über die durchgeführte Prüfung des Jahresabschlusses 2013 und trägt das Ergebnis per Folienvortrag vor. Der Vortrag ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.
Herr Arnusch fragt, wie sich der Cash-Flow zusammensetzt bzw. berechnet wird.
Herr Ueberholz verweist auf die Seiten 38 und 39 des Prüfungsberichtes, auf denen der Cash-Flow beschrieben wird.
Herr Schmidt merkt an, dass der HABIT keine Preise sondern Verrechnungssätze hat und somit die entstanden Kosten auf den Kunden umlegt. Daher fragt Herr Schmidt, ob der HABIT überhaupt einem Druck zur Kostensenkung unterliegt, wie beispielsweise jedes private Unternehmen auch.
Herr Thurau erklärt, dass der HABIT unter ständigem Druck zur Kostensenkung in allen Bereichen steht, da der städtische Zuschuss zur Kostendeckung im Regelfall immer geringer wird. Zudem müssen auch Einsparungsvorgaben der Gemeindeprüfungsanstalt erfüllt werden. In den letzten Jahren hatte der HABIT eine Kürzung des Gesamtbudgets von 1,8 Mio. Euro gehabt. Diese Kürzungen können nur durch Anpassungen der Kostenstruktur, die von einem Controlling regelmäßig gewichtet und bewertet werden, ermöglicht werden. Des Weiteren merkt Herr Thurau an, dass es auch Vorgaben der Verwaltung oder gesetzlicher Art gibt, die erfüllt werden müssen. Auf diese Vorgaben hat der HABIT jedoch keinen Einfluss, als Beispiel gibt Herr Thurau das unter den Mitteilungen genannte Kfz-Portal an. Abschließend versichert Herr Thurau, dass sämtliche Prozesse, bei denen es möglich ist, gewichtet und Optimierungen vorgenommen werden.
Herr Arnusch fragt, ob der HABIT linear oder degressiv abschreibt.
Herr Ueberholz erklärt, dass der HABIT linear abschreibt.
Beschluss:
Der Betriebsleitung wird gemäß § 5 Abs. 5 Eigenbetriebsverordnung NRW Entlastung erteilt.
Der Betriebsausschuss HABIT empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:
Der Jahresabschluss 2013 wird vorbehaltlich der Zustimmung der Gemeindeprüfungsanstalt in Herne festgestellt.
Das Bilanzergebnis in Höhe von 206.361,28 Euro wird wie folgt verwendet:
- Zuführung zur zweckgebundenen Rücklage „Standortwechsel HABIT“ in Höhe von 206.361,28 Euro.
Dem Betriebsausschuss HABIT wird gemäß § 4 Buchst. c) der Eigenbetriebsverordnung NRW Entlastung erteilt.
Nach Zustimmung der Gemeindeprüfungsanstalt erfolgt eine Veröffentlichung in der für die Stadt Hagen vorgesehenen Form. Dies wird voraussichtlich im Dezember 2014 erfolgen. Mit Veröffentlichung ist der Ratsbeschluss umgesetzt.
Anlagen zur Vorlage
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