04.09.2014 - 7.6 Eintragung in die Denkmalliste der Stadt Hagen ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.6
- Gremium:
- Haupt- und Finanzausschuss
- Datum:
- Do., 04.09.2014
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:05
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Iris Schmidt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Thielmann fragt, inwieweit das Bodendenkmal im Bereich Stadtmarketing / Wanderwege mit eingebunden werden könne.
Herr Grothe begründet, warum das Bodendenkmal für eine touristische Erschließung nicht geeignet ist.
Herr Schmidt fügt hinzu, dass eine touristische Erschließung auch nicht erwünscht sei.
Beschluss:
Der „Geländeausschnitt im Hasselbachtal beim TP 154,4“, Gemarkung Hohenlimburg, Flur 3, Flurstücke 64, 65, 202 ist als ortsfestes Bodendenkmal (§ 2 des Gesetzes zum Schutz und Pflege der Denkmäler im Lande Nordrhein-Westfalen, Denkmalschutzgesetz – DSchG vom 11.03.1980, GV NRW S. 226, in der zur Zeit gültigen Fassung) in die Denkmalliste der Stadt Hagen einzutragen (§ 3 DSchG).
Anlagen zur Vorlage
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