13.09.2005 - 4 Nutzungsänderung:Umschlagplatz für Obst und Gem...

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Wortprotokoll

 

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Auf Nachfrage von Herrn Ludwig erläutert Herr Strähler, dass es in dem Bebauungsplan darum gehe, kein Zentrum schädliches Gewerbe fest zu setzen. Dies sei bei diesem Vorhaben der Fall. Es müsse eine Genehmigung nach § 34 BauGB erfolgen, da es sich hier um Innenbereich handele. Diese würde aber erst dann erteilt, wenn ein zusätzlichen Lärmschutzgutachten erstellt worden sei. 

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Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt der Bezirksvertretung Mitte folgenden Beschluss zu fassen:

Das Einvernehmen der Gemeinde zur Nutzungsänderung:

Umschlagplatz für Obst und Gemüse in das ehemalige Betriebsgebäude der Linde AG auf dem Grundstück Alexanderstraße 18 wird gem. § 14 (2) BauGB i.V.m. § 34 BauGB erteilt.

 

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Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen

 

An der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt hat Herr Meier aus Gründen der Befangenheit nicht mitgewirkt.

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