13.09.2005 - 4 Nutzungsänderung:Umschlagplatz für Obst und Gem...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Gremium:
- Stadtentwicklungsausschuss
- Datum:
- Di., 13.09.2005
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Margot Sander
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Auf Nachfrage
von Herrn Ludwig erläutert Herr Strähler, dass es in dem Bebauungsplan darum
gehe, kein Zentrum schädliches Gewerbe fest zu setzen. Dies sei bei diesem
Vorhaben der Fall. Es müsse eine Genehmigung nach § 34 BauGB erfolgen, da es
sich hier um Innenbereich handele. Diese würde aber erst dann erteilt, wenn ein
zusätzlichen Lärmschutzgutachten erstellt worden sei.
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt der Bezirksvertretung Mitte
folgenden Beschluss zu fassen:
Das Einvernehmen der Gemeinde zur
Nutzungsänderung:
Umschlagplatz für Obst und Gemüse in das
ehemalige Betriebsgebäude der Linde AG auf dem Grundstück Alexanderstraße 18
wird gem. § 14 (2) BauGB i.V.m. § 34 BauGB erteilt.
