06.09.2005 - 5.13 Nutzungsänderung für das ehemalige Betriebsgebä...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Schädel berichtet, dass der Antragsteller der Verwaltung noch ein Lärmgutachten vorlegen muss. Hintergrund dafür ist die angrenzende Wohnbebauung und die Betriebszeit des Umschlagplatzes auf 24 Stunden.

 

Herr Schädel verneint die Frage von Herrn Homm, ob sich das Lärmgutachten auf das Einvernehmen der Gemeinde auswirke. Dies sei ein Geschäft der laufenden Verwaltung.

 

Herr Schädel informiert Frau Richter darüber, dass der Antragsteller für die Anforderung und somit für den zeitlichen Rahmen der Erstellung des Lärmgutachtens selbst verantwortlich ist.

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Beschluss:

 

Vorbehaltlich der Empfehlung des Stadtentwicklungsausschusses fasst die Bezirksvertretung Hagen-Mitte folgenden Beschluss:

 

Das Einvernehmen der Gemeinde zur Nutzungsänderung:

Umschlagplatz für Obst und Gemüse in das ehemalige Betriebsgebäude der Linde AG auf dem Grundstück Alexanderstraße 18 wird gem. § 14 (2) BauGB i.V.m. § 34 BauGB erteilt.

 

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Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 16

Dagegen:

 0

Enthaltungen:

 2

 

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