06.09.2005 - 5.15 Verwendung von Ersatzgeldern nach dem Landschaf...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.15
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hagen-Mitte
- Datum:
- Di., 06.09.2005
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB69 - Umweltamt
- Bearbeitung:
- Uwe Wiemann
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beschluss:
1.
Die
Bezirksvertretung Hagen-Mitte stimmt der von der Verwaltung vorgelegten Vorlage
nicht zu.
2.
Die
Bezirksvertretung Hagen-Mitte empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss
zu fassen:
Der Rat der Stadt Hagen beschließt:
a) Die Ersatzgelder nach dem Landschaftsgesetz
dürfen auch für Begrünungsmaßnahmen an Straßen verwandt werden.
b) § 10 Abs. 2 der Hauptsatzung wird um Buchstabe x)
ergänzt mit folgendem Text:
“Verwendung
von Ersatzgeldern nach dem Landschaftsgesetz”
§ 2 Abs. 9, Buchstabe f) der Zuständigkeitsordnung in der derzeit gültigen Fassung ist sinnentsprechend zu ändern.
c) Die Verwaltung wird beauftragt den Bezirksvertretungen Vorschläge zu einer Verteilung der Ersatzgelder vorzulegen.
