08.09.2005 - 11 Verwendung von Ersatzgeldern nach dem Landschaf...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Herr Dr. Schmidt führt aus, ein Ausgleich nach Landschaftsgesetz könne nicht erfolgen, in Einzelfällen könnten jedoch auch einmal Straßenbäume finanziert werden. Für Frau Kuschel-Eisermann ist es wichtig, dass die Ersatzgeldangelegenheiten beim Umweltausschuss verbleiben und über das gesamte Stadtgebiet Hagens verteilt werden. Dies unterstützt auch Frau Priester-Büdenbender. Eine grundsätzliche Diskussion über den Ausgleich im Zusammenhang mit der Baumschutzsatzung wird geführt. Für Frau Kingreen ist die Rechtslage eindeutig in der Vorlage dargestellt, der Bezug zum Landschaftsgesetz bestehe und müsse eingehalten werden. Herr Dr. Braun erläutert, im Einzelfall könne im Außenbereich entlang einer Allee ein Straßenbaum aus Ersatzgeld eingesetzt werden.

 

Der Ausschussvorsitzende unterbricht die Sitzung von 17.25 bis 17.30 Uhr und tritt sodann erneut in die Beratung des Tagesordnungspunktes ein.

Sodann wird über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abgestimmt.

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Beschluss:

Der Rat der Stadt Hagen beschließt:

 

a)      Der Bericht der Verwaltung zur Verwendung von Ersatzgeldern für Bepflanzungen von Straßen im Innenbereich wird zur Kenntnis genommen.

b)     Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Erweiterung des § 10 Absatz 5 der Hauptsatzung wie folgt:

“Nach § 10 Abs. 5 Buchstabe v) wird eingefügt:
w) Vorberatung bei der Verwendung von Ersatzgeldern nach dem Landschaftsgesetz NRW.”

Die Umsetzung der beschlossenen Erweiterung der Hauptsatzung ist durch die entsprechende vorgeschriebene Veröffentlichung bis zum 15.11.2005 abzuschließen.

c)      Den weiter gehenden Beschlüssen der Bezirksvertretungen wird nicht gefolgt.

 

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Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 13

Dagegen:

   0

Enthaltungen:

  3  

 

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