08.09.2005 - 11 Verwendung von Ersatzgeldern nach dem Landschaf...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11
- Sitzung:
-
Sitzung des Umweltausschusses
- Gremium:
- Umweltausschuss
- Datum:
- Do., 08.09.2005
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:10
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB69 - Umweltamt
- Bearbeitung:
- Uwe Wiemann
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Herr Dr. Schmidt führt aus,
ein Ausgleich nach Landschaftsgesetz könne nicht erfolgen, in Einzelfällen könnten
jedoch auch einmal Straßenbäume finanziert werden. Für Frau
Kuschel-Eisermann ist es wichtig, dass die Ersatzgeldangelegenheiten beim
Umweltausschuss verbleiben und über das gesamte Stadtgebiet Hagens verteilt
werden. Dies unterstützt auch Frau Priester-Büdenbender. Eine
grundsätzliche Diskussion über den Ausgleich im Zusammenhang mit der
Baumschutzsatzung wird geführt. Für Frau Kingreen ist die Rechtslage
eindeutig in der Vorlage dargestellt, der Bezug zum Landschaftsgesetz bestehe
und müsse eingehalten werden. Herr Dr. Braun erläutert, im Einzelfall
könne im Außenbereich entlang einer Allee ein Straßenbaum aus Ersatzgeld
eingesetzt werden.
Der Ausschussvorsitzende unterbricht
die Sitzung von 17.25 bis 17.30 Uhr und tritt sodann erneut in die Beratung des
Tagesordnungspunktes ein.
Sodann wird über den
Beschlussvorschlag der Verwaltung abgestimmt.
Beschluss:
Der Rat der Stadt Hagen beschließt:
a)
Der Bericht der Verwaltung zur Verwendung von Ersatzgeldern für
Bepflanzungen von Straßen im Innenbereich wird zur Kenntnis genommen.
b)
Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Erweiterung des § 10 Absatz 5 der
Hauptsatzung wie folgt:
Nach § 10 Abs. 5 Buchstabe v) wird eingefügt:
w) Vorberatung bei der Verwendung von Ersatzgeldern nach dem
Landschaftsgesetz NRW.
Die Umsetzung der beschlossenen Erweiterung der Hauptsatzung ist durch die
entsprechende vorgeschriebene Veröffentlichung bis zum 15.11.2005
abzuschließen.
c)
Den weiter gehenden Beschlüssen der Bezirksvertretungen wird nicht
gefolgt.
