15.05.2014 - 5.49 Bebauungsplan Nr. 4/14 (658) Bebauung Märkische...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.49
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Hagen
- Gremium:
- Rat der Stadt Hagen
- Datum:
- Do., 15.05.2014
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 14:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Erich Engel
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Panzer führt aus, dass sich die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen für diese Einleitung aussprechen werde. Er kritisiert aber, dass die städtebaulichen Ziele nicht korrekt gewichtet wurden. An dieser Stelle soll in erster Linie der Ansiedlung von Einzelhandel vorgebeugt werden. Allerdings sollte vor dem Hintergrund der Feinstaubbelastung eine Besiedlung der Fläche diese Belastung nicht erhöhen, vielmehr im besten Fall verringern. Daher sollte an erster Stelle kein Verwaltungs-, Büro- oder Hotelgebäude vorgesehen werden, sondern ein ökologisch vertretbares Ziel, wie eine öffentliche Grünfläche.
Herr Grothe merkt an, dass die inhaltliche Frage in den Vorberatungen diskutiert worden sind. Die Verwertung dieser Fläche mit einer bis zu 6-8 geschossgien Bebauung ist zulässig. Er plädiert für eine vernünftige Fortentwicklung. Daher sollte dieses Ziel oder die Büronutzung nicht gänzlich aufgeben werden. Im Rahmen der Feinstaubthematik ist rundherum eine große Grünfläche vorzusehen.
Beschluss:
Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 4/14 (658) Bebauung Märkischer Ring / Rathausstraße gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der zuletzt gültigen Fassung.
Geltungsbereich:
Das Plangebiet verläuft entlang der südlichen Grenze der Rathausstraße, entlang der nordwestlichen Grundstücksgrenzen Rembergstraße 4 u. 6, weiter entlang des vom Remberg führenden Fußweges, den Hof des CVJM-Grundstücks einschließend über den Märkischen Ring hinweg, entlang der südlichen Straßengrenze Elbersufer und entlang der westlichen Grundstücksgrenzen Elbersufer 6 bis 10.
In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist der oben beschriebene Geltungsbereich eindeutig dargestellt. Dieser Plan ist Bestandteil des Beschlusses.
Nächster Verfahrensschritt:
Als nächster Verfahrensschritt ist die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung im vierten Quartal dieses Jahres vorgesehen.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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256,4 kB
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