15.05.2014 - 5.39 Bebauungsplan Nr. 5/14 (659) Kindertageseinrich...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

a) Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 5/14 (659) Kindertageseinrichtung Königstraße gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13a BauGB in der zuletzt gültigen Fassung.

 

b) Der Rat der Stadt Hagen beschließt, von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB abzusehen.

 

Geltungsbereich:

Das Plangebiet befindet sich rückseitig der Wohnbebauung Königstraße 26 bis 36 sowie Berghofstraße 37 bis 39 und wird nach Nordwesten durch das Grundstück Rheinstraße 23 bis 33 begrenzt. In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist der oben beschriebene Geltungsbereich eindeutig dargestellt. Dieser Plan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

chster Verfahrensschritt:

Es ist beabsichtigt, die Beratung über den Entwurfs- und Offenlegungsbeschluss in der zweiten Jahreshälfte durchzuführen.

 

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Abstimmungsergebnis:

x

Einstimmig beschlossen

 

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Anlagen zur Vorlage