15.05.2014 - 5.32 Bebauungsplan Nr. 6/14 (660)- Mischgebiet Nords...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Anmerkung der Schriftführerin: Herr Claus Rudel und Herr Dietmar Thieser haben sich nach § 43 in Verbindung mit § 31 der Gemeindeordnung NRW für befangen erklärt und nicht an der Beratung oder Abstimmung teilgenommen.

 

 

Herr Weber beantragt, dass die Diskussion für die Tagesordnungspunkte I.5.32. – I.5.36. im Gesamtzusammenhang erfolgen sollen.

 

Der Rat ist mit dieser Vorgehensweise einverstanden.

 

 

Herr Klinkert merkt an, dass alle zu beschließenden Bebauungspläne im Zusammenhang mit der Neugestaltung der Brandtbrache stehen und das Umfeld neu regeln. Aufgrund des erfolgten Grundsatzbeschlusses sind die Änderungen erforderlich. Bei allen Plänen werde der Verzicht auf die frühzeitige Bürgerbeteiligung vorgesehen. Diesem widerspreche die Fraktion Hagen Aktiv. Des Weiteren plädiert er dafür, für alle angesprochenen Pläne den Zusatz des Stadtentwicklungsausschusses für eine Bürgerinformation zu übernehmen.

 

Herr Oberbürgermeister Dehm weist darauf hin, dass Herr Grothe eine solche  Bürgerinformation bereits zugesagt hat. Dieses wird hiermit auch noch mal zu Protokoll genommen.

 

Herr Weber bemängelt, dass eine Infoveranstaltung eine andere rechtliche Qualität hat als eine Bürgeranhörung. Daher stellt er einen Antrag, den Beschluss zu ergänzen, dass eine Bürgeranhörung gemäß Baugesetzbuch vorgenommen wird. Des Weiteren führt er aus, dass mit diesen Vorlagen zukünftig kleiner und mittelständischer Einzelhandel ausgeschlossen werden soll. Er zitiert aus der Begründung der Vorlage, Seite 3, kursive Aufzählung, zweiter Spiegelstrich: “keine weiteren (zentrenrelevanten/nahversorgungsrelevanten) Einzelhandelsansiedlungen außerhalb des zentralen Versorgungsbereichs“. Die Vorgaben der Vorlagen seien lediglich im Sinne des Investors. Daher plädiert er dafür, alle Vorlagen abzulehnen.

 

Herr Oberbürgermeister Dehm weist darauf hin, dass der Ausschluss der Ansiedlung weiteren Einzelhandels aufgrund des Grundsatzbeschlusses des Rates erfolgt, damit der Zustand der Brache und des Umlands entsprechend geändert bzw. geordnet werden kann. Daher sei die Kritik nicht nachvollziehbar. Ob der Verzicht auf die frühzeitige Bürgerbeteiligung erfolgen soll, kann über eine gesonderte Abstimmung der Beschlusspunkte a) und b) erfolgen.

 

Herr Grothe macht wie in der Sitzung am 27.03.2014 deutlich, dass der kleinflächige vorhandene Einzelhandel bestehen bleiben soll und auch eine mögliche Erweiterung im angemessenen Rahmen zulässig sein wird. Es soll lediglich weiterer großflächiger Lebensmittelhandel ausgeschlossen werden, damit das Versorgungszentrum in Westerbauer nicht größer wird als die Hasper Mitte.

 

Herr Oberbürgermeister Dehm gibt zu bedenken, dass es sich lediglich in einem ersten Schritt um die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens handelt.

 

Herr Panzer kritisiert, dass die Vorlagen in einer falschen Reihenfolge vorgelegt werden. Zunächst würde die Neuregelung des Brandtgeländes vorgelegt und jetzt eine neue Regelung für den umliegenden Stadtteil. Er hält die Entscheidung für verfrüht, da noch nicht feststeht, was auf dem Brandtgelände tatsächlich umgesetzt wird. Zwei wichtige Gutachten zur Anpassung des Einzelhandelskonzepts und bezüglich der Umweltsituation liegen noch nicht vor. Zudem müssen die Bürgerrechte geschützt werden. Das vereinfachte Verfahren sei aufgrund der fehlenden Eilbedürftigkeit nicht gerechtfertigt.

 

Herr Ludwig weist darauf hin, dass mit dem in der Bezirksvertretung Haspe getroffenen Ergänzungsbeschlüssen eine gesetzliche Bürgeranhörung gefordert werden sollte.

 

Herr Klinkert erklärt, er könne einige Ausführungen von Herrn Weber nicht nachvollziehen. Eine Ansiedlung von neuem Einzelhandel rund um die Brandtbrache könne zu einer neuen Brache in der Hasper Mitte führen. Mit diesen Vorlagen werden zwei  voneinander getrennte Versorgungszentren geschaffen und somit bestehe diese Gefahr nicht mehr. Er beantragt, auch über ein gesetzliches Anhörungsverfahren nach Baugesetzbuch abzustimmen.

 

Herr Romberg räumt ein, dass die Bedenken der Ratsmitglieder zulässig seien. Er erinnert daran, dass es selten einen Investor gegeben hat, dem derartig hohe Hürden aufgelastet wurden. Die Befürchtung der ansässigen kleinen und mittelständischen Unternehmen, keine Erweiterung mehr vornehmen zu können, wurde bereits mit den bisherigen Beschlüssen zugesichert. Er bittet den Zusatz bezüglich der Bürgeranhörung in Anlehnung an den Beschluss der Bezirksvertretung Haspe zu konkretisieren.

 

Herr Dr. Ramrath merkt an, dass beim Grundsatzbeschluss zur Brandtbrache bereits feststand, dass die Bebauungsplanung  der umliegenden Flächen angepasst werden  muss, damit eine Entwicklung in Westerbauer gesteuert werden kann. Begleitverfahren wurden daher auch schon in Auftrag gegeben. Die Entscheidungen der Vorlagen sind daher kein neues Thema. Er weist drauf hin, dass  Festlegungen im Einzelnen im Verfahren zu bearbeiten sind. Auf die Belange der ansässigen Einzelhändler werde geachtet. Des Weiteren soll zu Vereinfachungszwecken eine Durchführung des vereinfachten Verfahrens erfolgen. Eine zentrale Bürgerveranstaltung macht mehr Sinn, als fünf dezentrale Einzelverfahren, die nicht vernetzt wären und wo jeweils andere Eigentümer und Interessen gegeben sind. Daher plädiert er für eine Veranstaltung im Gesamtzusammenhang.

 

Herr Oberbürgermeister Dehm pflichtet den Ausführungen von Herrn Dr. Ramrath bei, insbesondere bezüglich der Bürgerveranstaltung. Er gibt zu bedenken, dass die Verwaltung zugesagt hat, dass eine solche Veranstaltung als verbindliche Anhörung  gewertet würde.

 

Herr Ludwig stellt einen Antrag zur Geschäftsordnung nach § 15 Absatz 2f auf Unterbrechung der Sitzung, um eine gemeinsame Formulierung eines ergänzenden Beschlussvorschlags abzustimmen.

 

Der Rat entspricht diesem Antrag. Die Sitzung wird daher von 17.30 bis 17.40 Uhr unterbrochen.

 

 

Herr Oberbürgermeister Dehm verliest den für die Tagesordnungspunkte I.5.32. – I.5.36. abgestimmten Zusatzbeschluss.

 

Herr Weber ist der Auffassung, dass dieser Vorschlag nicht die Qualität einer Bürgeranhörung nach Baugesetzbuch habe. Des Weiteren weist er auf die Begründung der Vorlage 0404/2014 hin. Der Investor sollte für die Fläche auf dem heute noch der Aldi-Markt steht und für die Fläche des Kaufparks eine Nachnutzungsvereinbarungen mit den Eigentümern treffen. Es sei fraglich, ob diese zwischenzeitlich vorliegen. Mit dieser Vorlage soll ebenfalls die Ansiedlung von Einzelhandel verhindert werden. Die Einleitungsziele seien nicht konkret definiert. Lediglich auf Seite vier der Vorlage werden Vergnügungsstätten und Wettbüros ausgeschlossen. Lediglich zu b), dem Beschluss des Verzichts der frühzeitigen Bürgerbeteiligung, ist auf Seite 5 der Vorlage ein kleiner Hinweis auf Einzelhandel vermerkt. Aus den genannten Gründen werde er daher keiner Vorlage zustimmen.

 

Herr Grothe erläutert, dass im Bebauungsplan die Möglichkeit des Verkaufs von Lebensmitteln bzw. Einzelhandels an den beiden genannten Stellen entfernt werden soll. Die Vorlage leitet dieses Verfahren mit der Ausweisung der allgemeinen Ziele ein. Die Details werden bei der Erarbeitung des Bebauungsplans wie ausgeführt formuliert. Des Weiteren sollte auf die frühzeitige Bürgerbeteiligung verzichtet werden, da es bei den angesprochenen Flächen kein Handlungsbedarf bzw. Anhörungsbedarf vorliegt.

 

Herr Oberbürgermeister Dehm lässt zunächst über den abgestimmten Zusatzbeschluss zur Bürgerbeteiligung abstimmen und anschließend über jede einzelnen Vorlagen sowie gesondert über die Punkte a) und b), sofern diese  vorgesehen sind.

 

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Beschluss:

 

In allen Bebauungsplanverfahren (TOP I.5.32. bis I. 5.36.) wird die frühzeitige Bürgerbeteiligung im Rahmen einer gemeinsamenrgerversammlung durchgeführt. Durch die Verwaltung wird sichergestellt, dass die Anregungen und Bedenken der Bürgerinnen und Bürger im weiteren Verfahren Berücksichtigung finden.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja

Nein

Enthaltung

OB

1

 

 

CDU

20

 

 

SPD

13

1

 

Bündnis 90/ Die Grünen

5

 

2

Hagen Aktiv

5

 

 

FDP

4

 

 

Die Linke

 

 

2

Parteilos

1

 

 

Bürger für Hagen

1

 

 

Pro NRW

1

 

 

 

X

Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

51

Dagegen:

1

Enthaltungen:

  4  

 

 

Zu a)

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 6/14 (660) Mischgebiet Nordstraße- einfacher Bebauungsplan nach § 30 Abs 3 BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB in der zuletzt gültigen Fassung.

 

Geltungsbereich:

Das Plangebiet umfasst die Nordstraße und die anliegenden Häuser von der Einmündung Enneper Straße bis zur Ennepe, außerdem die Grundstücke beiderseits der Westerbauerstraße. Ebenfalls zum Geltungsbereich gehören die Grundstücke Enneper Str. 134 138. Die Grundstücke Enneper Str. 132 und Nordstr. 2 liegen im Geltungsbereich des angrenzenden, in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 9/13 (Drucksachennr. 0394/2014). Das Flurstück 294 wurde ebenfalls in das Plangebiet mit einbezogen, da dies eine Voraussetzung dafür ist, um den auf dem Grundstück ehemals „Gummi Becker entstandenen Fuß-und Radweg entlang der Ennepe auch in westlicher Richtung fortführen zu können.

 

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist der oben beschriebene Geltungsbereich im Maßstab 1:1000 eindeutig dargestellt.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja

Nein

Enthaltung

OB

1

 

 

CDU

20

 

 

SPD

9

2

3

Bündnis 90/ Die Grünen

7

 

 

Hagen Aktiv

4

 

1

FDP

4

 

 

Die Linke

 

2

 

Parteilos

1

 

 

Bürger für Hagen

1

 

 

Pro NRW

1

 

 

 

X

Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

48

Dagegen:

4

Enthaltungen:

4

 

 

Zu b)

Der Rat der Stadt Hagen beschließt den Verzicht auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und den Verzicht auf die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB).

 

chster Verfahrensschritt:

Als nächster Verfahrensschritt soll Ende 2014 die öffentliche Auslegung beschlossen werden.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja

Nein

Enthaltung

OB

1

 

 

CDU

20

 

 

SPD

9

4

1

Bündnis 90/ Die Grünen

2

5

 

Hagen Aktiv

5

 

 

FDP

4

 

 

Die Linke

 

2

 

Parteilos

1

 

 

Bürger für Hagen

1

 

 

Pro NRW

1

 

 

 

X

Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

44

Dagegen:

  11  

Enthaltungen:

1

 

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Anlagen zur Vorlage

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