15.05.2014 - 5.30 Sachlicher Teilflächennutzungsplan - Windenergi...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.30
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Hagen
- Gremium:
- Rat der Stadt Hagen
- Datum:
- Do., 15.05.2014
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 14:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Inge Fischer
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Oberbürgermeister Dehm weist auf die Ergänzungen des Stadtentwicklungsausschusses hin.
Herr Dr. Preuß merkt an, dass in der Vergangenheit für gleichgelagerte Planungsverfahren seitens der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen die Kostenklärung, welche Kosten für interne Personalaufwendungen und für externe Gutachten anfallen, vor dem Verfahren erbeten wurde. Bislang habe es hierzu keinen Beschluss der Gremien gegeben. Er kritisiert, dass bei dem Thema Windenergie nun eine solche Bewertung gefordert wird. Dieses müsse zukünftig konsequent für alle Planungsverfahren angewendet werden. Er schlägt vor, den Beschluss wie Vorlage zu beschließen und ab dem neuen Rat immer vor einer Beschlussfassung die Kostenschätzung vorzulegen.
Herr Dr. Ramrath weist darauf hin, dass der Stadtentwicklungsausschuss den Zusatz zu Ziffer 4. bewusst offen formuliert habe, damit lediglich eine Kostenschätzung auf den Weg gebracht wird, die Planung davon aber nicht abhängig gemacht werde. Aufgrund dessen bittet er über den Zusatz zu beschließen.
Beschluss:
- Der Rat beschließt das als Anlage zu dieser Vorlage beigefügte WEA-Konzept (Anlage 1, Stand März 2014) mitsamt der erläuterten Kriterien zur Ermittlung potentieller Konzentrationszonen für Windenergieanlagen (WEA) in Hagen (harte und weiche Tabukriterien).
- Der Rat nimmt das Ergebnis der Artenschutzprüfung 1 (ASP 1, Büro Ökoplan, März 2014, siehe Anlage 2) zur Kenntnis.
- Der Rat beschließt, alle in der ersten Stufe der Artenschutzprüfung (ASP 1) untersuchten Flächen im Verfahren zu belassen und einer vertieften Artenschutzprüfung (ASP 2) zu unterziehen.
Die dafür anfallenden Kosten sind von den potentiellen Investoren zu tragen. Sollten für einzelne Flächen keine Investoren bereitstehen, wird die Verwaltung beauftragt, die hierfür erforderlichen Untersuchungen auszuschreiben, wird neu beraten, welche Maßnahme stattdessen zu ergreifen sind.
- Die Verwaltung wird beauftragt, eine Kostenschätzung mit einzubringen.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,9 MB
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2
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(wie Dokument)
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854,1 kB
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