15.05.2014 - 5.28 Neuvergabe der Außenwerberechte in Hagen
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.28
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Hagen
- Gremium:
- Rat der Stadt Hagen
- Datum:
- Do., 15.05.2014
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 14:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB65 - Gebäudewirtschaft
- Bearbeitung:
- Holger Klinkmann
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Oberbürgermeister Dehm weist auf den gebündelten Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses hin.
Herr Weber merkt an, dass dieser Beschluss nicht die geforderte Festlegung für die Ausschreibung enthält. Die Sondernutzungssatzung sei lediglich eine Regelung zwischen Stadt und Bürger, daher müsse der Hinweis auf die mögliche Plakatierung in der Ausschreibung aufgeführt sein.
Frau Nigbur-Martini führt aus, dass sie bereits in der Sitzung der Bezirksvertretung Hohenlimburg nachgefragt habe, ob die politische Werbung losgelöst von der Sondernutzungssatzung behandelt werden könnte. Dieses sollte rechtlich geprüft werden.
Herr Grothe stimmt Herrn Weber zu. Der Stadtentwicklungsausschuss habe dieses Ziel im Rahmen seiner Diskussion ebenfalls verfolgt, den Beschluss aber nicht so konkret gefasst. Der erste Zusatz aus dem Betriebsausschuss GWH und den Bezirksvertretungen könnte daher ergänzt werden. Die Kostenfreiheit regelt sich allerdings nach der Sondernutzungssatzung und kann nicht mit aufgenommen werden. Er schlägt vor, dass der 1. Punkt des Beschlusses des Betriebsausschusses als Punkt 3. aufgenommen wird und der 3. Punkt des Stadtentwicklungsausschusses als 4. Punkt.
Herr Oberbürgermeister Dehm lässt entsprechend der vorgeschlagenen Änderungen abstimmen.
Beschluss:
- Die Werberechte auf städt. Grundstücken werden in Anlehnung an die Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen – Teil A (VOL/A) europaweit ausgeschrieben. Hierbei sind die in der Begründung unter Ziffer I genannten Kriterien vorzugeben.
- Der Beschluss ist bis zum 30.09.2014 umzusetzen.
- Außerdem soll in der Ausschreibung festgehalten werden, dass das Plakatieren zu öffentlichen, kirchlichen, mildtätigen, gemeinnützigen oder politischen Zwecken nicht Bestandteil des Vertrages wird.
- Die Verwaltung wird beauftragt zu überprüfen, ob die Sondernutzungssatzung zur Sicherung des Plakatierens zu öffentlichen, kirchlichen, mildtätigen und gemeinnützigen oder politischen Zwecken fortzuschreiben ist.
Anlagen zur Vorlage
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