31.08.2005 - 7.4 Verwendung von Ersatzgeldern nach dem Landschaf...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.4
- Sitzung:
-
Sitzung der Bezirksvertretung Haspe
- Gremium:
- Bezirksvertretung Haspe
- Datum:
- Mi., 31.08.2005
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB69 - Umweltamt
- Bearbeitung:
- Uwe Wiemann
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Haspe stimmt der von der
Verwaltung vorgelegten Vorlage nicht zu.
Die Bezirksvertretung Haspe erneuert ihren Beschluss vom
01.12.2004 und empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Hagen beschließt:
1. Die
Ersatzgelder nach dem Landschaftsgesetz dürfen auch für Begrünungsmaßnahmen an
Straßen verwandt werden.
2. § 10
Abs. 2 der Hauptsatzung wird um Buchstabe x) ergänzt mit folgendem Text:
Verwendung von Ersatzgeldern nach dem Landschaftsgesetz
§ 2 Abs. 9, Buchstabe f) der Zuständigkeitsordnung in der derzeit
gültigen Fassung ist sinnentsprechend zu ändern.
3. Die
Verwaltung wird beauftragt, den Bezirksvertretungen Vorschläge zu einer
Verteilung der Ersatzgelder vorzulegen.
