08.05.2014 - 11 Bebauungsplan Nr. 6/14 (660)- Mischgebiet Nords...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Frau Stiller-Ludwig äußert sich zu der zu beachtenden Altlastenproblematik, die in die Prüfungsnotwendigkeiten der Bebauungsplanung einzubeziehen ist und mögliche Sanierungsvorgaben planerisch  zu beachten sind. Herr Meier sieht hier eine andere Zielsetzung, die flankierend zur Planung Einzelhandel auf dem Brandt Gelände zu sehen ist. Durch diese Planung sollen zusätzliche   Einzelhandelansiedlungen ausgeschlossen werden. Herr Warmeling stellt die Frage, ob eine Sanierung der Altlast dadurch entfalle. Frau Stiller-Ludwig erläutert, bei der Aufstellung von Bebauungsplänen stehe die Gemeinde in der bodenschutzrechtlichen Haftungsverpflichtung. Bei bestehenden Bebauungsplänen seien konkrete Aussagen zu treffen, bei neuen Bebauungsplänen müssen Altlasten in den Focus gerückt werden.

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Beschluss:

Zu a)

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 6/14 (660) Mischgebiet Nordstraße- einfacher Bebauungsplan nach § 30 Abs 3 BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB in der zuletzt gültigen Fassung.

 

Geltungsbereich:

Das Plangebiet umfasst die Nordstraße und die anliegenden Häuser von der Einmündung Enneper Straße bis zur Ennepe, außerdem die Grundstücke beiderseits der Westerbauerstraße. Ebenfalls zum Geltungsbereich gehören die Grundstücke Enneper Str. 134 138. Die Grundstücke Enneper Str. 132 und Nordstr. 2 liegen im Geltungsbereich des angrenzenden, in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 9/13 (Drucksachennr. 0394/2014). Das Flurstück 294 wurde ebenfalls in das Plangebiet mit einbezogen, da dies eine Voraussetzung dafür ist, um den auf dem Grundstück ehemals „Gummi Becker“ entstandenen Fuß-und Radweg entlang der Ennepe auch in westlicher Richtung fortführen zu können.

 

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist der oben beschriebene Geltungsbereich im Maßstab 1:1000 eindeutig dargestellt.

 

Zu b)

Der Rat der Stadt Hagen beschließt den Verzicht auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und den Verzicht auf die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB).

 

chster Verfahrensschritt:

Als nächster Verfahrensschritt soll Ende 2014 die öffentliche Auslegung beschlossen werden.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja

Nein

Enthaltung

CDU

5

 

 

SPD

3

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

2

 

 

Hagen Aktiv

 

 

1

FDP

-

 

 

Die Linke

1

 

 

 

 

x

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

11

Dagegen:

0

Enthaltungen:

1

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://allris.hagen.de/publicto020?TOLFDNR=201975&selfaction=print