08.05.2014 - 8 Abschließende Entscheidung zur Rechtsformänderu...

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Wortprotokoll

Herr Söhnchen teilt mit, dass der Haupt- und Finanzausschuss in der gerade stattgefundenen Sitzung den Beschluss zur Rechtsformänderung  auf den Rat vertagt hat.

Er findet es sehr bedauerlich, dass nun nicht mehr inhaltlich über wohl offensichtlich neue Erkenntnisse diskutiert werden könne.

 

Herr Huyeng bestätigt, dass die Zeitschiene sehr ungünstig sei. Leider habe erst heute Vormittag ein letztes Gespräch mit Ernst & Young stattfinden können.

Er ist der Meinung, dass man heute inhaltlich durchaus über die Vorlage diskutieren könne.

Als Ergänzung sei die Stellungnahme an die Bezirksregierung vom 07.05.14 an alle Anwesenden verteilt worden. (Anlage 1 zum Protokoll)

Die Fragen der Bezirksregierung seien vorab durch Herrn Fuchs mit der Bezirksregierung abgestimmt worden. Die abgestimmten Formulierungen könne man der Stellungnahme entnehmen. Zusammenfassend haben sich außer einigen redaktionellen Änderungen  keine inhaltlichen Veränderungen im Vertrag ergeben.

Auf Anraten von Ernst & Young seien noch 2 Änderungen im Vertrag vorgenommen worden. Es ging einerseits um die Formulierung „Kenntnisnahmeoder „Verabschiedung“ des Wirtschaftsplanes und andererseits um eine Formulierung in der Präambel. An der tatsächlichen Ausgestaltung des Vertrages habe sich nichts geändert.

 

Herr Söhnchen fragt nach, warum das Schreiben der Bezirksregierung vom 09.04.14  erst einen Monat später beantwortet wurde und woraus die weiteren Dienstleistungen des Unternehmens Ernst & Young finanziert werden.

 

Herr Fuchs antwortet, dass alle weiteren Leistungen  im Rahmen des bestehenden Vertrages mit Ernst & Young abgegolten seien. Es gebe eine steuerliche und eine rechtliche Mandatsvereinbarung, die mit der Kämmerei abgestimmt worden sei.

Er bestätigt, dass nur die Änderungen in den Gesellschaftsvertrag eingeflossen seien, die in den vorherigen Gremien beschlossen wurden.

Die Änderungen im Einbringungsvertrag haben sich erst ergeben, als die Kämmerei operativ in die Umsetzung der Beschlüsse eingebunden war. Er erläutert die Änderungen und betont, dass es sich nicht um sachliche Änderungen handele. Eine heutige Beschlussfassung sei sehr wichtig. Die Beschlüsse zu den Verträgen stehen unter dem Vorbehalt der verbindlichen Auskunft der Finanzbehörde.

 

Herr Dücker rät heute einen Vorbehaltsbeschluss zu fassen. Die Fraktionsvorsitzenden könnten in der kommenden Woche noch über die punktuellen  Änderungen im Wirtschaftsplan diskutieren und diese absegnen. Der Beschluss solle gefasst werden, um den Willen des KWA für die Gründung der gGmbH auszudrücken. Auch aus Konsolidierungsgründen müsse gegenüber  der Bezirksregierung der Beschluss bis zum 31.07.14 gefasst sein. Weiterhin müsse bis zum 31.12.15 dargestellt werden, wie die Einsparung von 10 % im Kulturbereich erreicht werden soll.

 

Herr Fritzsche bedauert, dass  in jeder Sitzung immer neue Fakten und Tischvorlagen präsentiert  werden. Er sieht sich daher außerstande, den Prozess konstruktiv zu begleiten und werde sich aus bekannten Gründen enthalten. Er fragt nach, ob dem HFA noch andere Unterlagen vorgelegen haben.

 

Herr Fuchs teilt daraufhin die Anlage zum Ratsbeschluss, Stand 08.05.14, (Anlage 2 des Protokolls) und den aktuellen Einbringungsvertrag (Anlage 3 zum Protokoll) aus.

 

Herr Asbeck geht davon aus, dass die Änderungen in den erst heute vorgelegten Unterlagen nicht den kulturellen Teil betreffen, sondern Angelegenheiten des HFA seien. Daher stehe einer heutigen Beschlussfassung des KWA nichts entgegen. Die abschließende Entscheidung werde dann vom Rat getroffen.

 

Frau Nigbur- Martini schließt sich Herrn Fritzsche an und bedauert es sehr, dass wesentliche Unterlagen erst in der Sitzung ausgelegt werden. Der im Januar ambitionierte Zeitplan sei nicht eingehalten worden.

Sie sei davon ausgegangen, dass Ernst & Young u.a. als steuerrechtliche Experten ausgewählt wurden. Sie versteht daher nicht, dass zum Ende jetzt noch eine so wichtige steuerrechtliche Änderung erfolgen müsse. Sie werde sich heute, obwohl sie die Gründung der gGmbH mittrage, der Stimme enthalten.

 

Herr Huyeng stellt nochmal klar, dass alle kulturpolitischen Änderungen, die vom KWA beschlossen wurden, in dem heute vorliegenden Vertragswerk berücksichtigt wurden. Bei den Änderungen handele es sich nur um finanzpolitische Auswirkungen.

Er sagt, dass die Zusammenarbeit mit Ernst & Young sehr fruchtbar war und das  erforderliche Fachwissen in der städtischen Verwaltung nicht vorhanden sei.

Die verzögerte Beantwortung des Schreibens an die Bezirksregierung habe damit zutun, dass es viele Absprachen zwischen der Bezirksregierung und Herrn Fuchs gegeben habe, die zuletzt in die Beantwortung eingeflossen seien. Auch die Osterferien lagen in dieser Zeit.

Er stellt klar, dass der kulturpolitische  Beschluss bereits im KWA 09.04.14 getroffen wurde und weist ausdrücklich daraufhin, dass der entscheidende Beschluss im Rat am 15.05.14 getroffen werde.

Dieser Beschluss sei aus zeitlichen Gründen unbedingt erforderlich, um das Konsolidierungsziel „Gründung einer gGmbH“ zum 01.08.14 umsetzen zu können.

 

Herr Klippert hält fest, dass sich bestätige, wie hoch komplex die Materie ist. Er lobt die Arbeit der Verwaltung, die diesen Prozess nach vorne getrieben habe. Als Kritiker der „gGmbH –Lösung“ werde er sich der Stimme enthalten.

Aufgrund der Änderungen in § 15 (1), Verschwiegenheitspflicht, des Gesellschaftsvertrages bezweifelt er, ob das ein Mehr an Demokratie sei. Weiterhin habe er Zweifel, ob sich dieser Passus „ Unterrichtungspflicht des Rates“ mit dem des KWA verträgt. Er bittet dies nochmal durch Ernst & Young prüfen zu lassen.

 

Herr Dr. Geiersbach fragt nach, ob die Anmerkungen der Bezirksregierung in den Vertragsentwurf der Vorlage 0294-1/2014 eingearbeitet wurden. Dadurch sei die Verschwiegenheitspflicht der Aufsichtsratsmitglieder gegenüber dem Rat aufgehoben worden. Er fragt nach den Änderungen in der heute neu vorgelegten Anlage 3 „ Betrauung der Theater Hagen gGmbH…“.

 

Herr Huyeng verweist auf die  grau hinterlegten Änderungen unter Ziffer 3, Inhalt des Betrauungsaktes: „  wird der Stadt Hagen zur Kenntnis gegeben“ und unter § 4 Ausgleichsleistung: „ ..und der Stadt Hagen mit dem Wirtschaftsplan zur Kenntnis gegeben.“ Die Änderungen seien nur finanzpolitischer  und nicht kulturpolitischer Art und werden dem Rat im finalen Vertrag so vorgelegt.

 

Frau Nigbur-Martini schlägt vor, die Formulierungen in Nr. 11 des Beschlussvorschlages der Vorlage mit dem Betrauungsbeschlussvorschlag aus der Anlage auszutauschen.

 

Herr Söhnchen hält fest, dass bei der Beschlussfassung nun der Punkt 11. des Beschlussvorschlages durch die Formulierungen des Betrauungsbeschlussvorschlages ersetzt wird. Er bedankt sich für den Beschluss zum Wohle des Theaters.

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Beschluss:

 

1.      Der Rat der Stadt Hagen beschließt auf der Grundlage des vorliegenden   Vertragsentwurfes in der Fassung vom 28.04.2014 (Vorlage 294-1/2014) den Gesellschaftervertrag (Anlage 1) mit den Änderungen/Ergänzungen der Bezirksregierung sowie der vorberatenden Gremien.

 

2.      Der Rat der Stadt Hagen beschließt auf der Grundlage des vorliegenden Entwurfes die Geschäftsordnung für die Theaterleitung (Anlage 2 der Vorlage 294/2014).

 

 

3.      Der Rat der Stadt Hagen beschließt auf der Grundlage des vorliegenden Vertragsentwurfes den Einbringungsvertrag (Anlage 3 der Vorlage 294/2014).

 

4.      Der Rat der Stadt Hagen beschließt auf der Grundlage des vorliegenden Entwurfes den Wirtschaftsplan 2014/2015 und nimmt die Finanzplanung bis 2017 zur Kenntnis (Anlage 4 der Vorlage 294/2014).

 

 

5.      Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Überführung des Theaters und Orchesters Hagen zum 1.8.2014 in eine gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit der Bezeichnung „Theater Hagen gemeinnützige GmbH“.

 

6.      Die Anzahl der Aufsichtsratsmitglieder wird auf 15 festgesetzt.

 

7.      Der Rat der Stadt beschließt, Herrn / Frau ………………….zum / zur Geschäftsführer/in und Herrn / Frau ………………….zum / zur Prokuristen/Prokuristin und Herrn / Frau ………………….zum / zur Prokuristen/Prokuristin zu bestellen.

 

8.      Die Beschlüsse stehen unter dem Vorbehalt der verbindlichen Auskunft der Finanzverwaltung sowie dem Vorbehalt, dass sich keine Bedenken der Kommunalaufsicht im Rahmen des Anzeigeverfahrens nach § 115 GO NW bzw. der notwendigen Ausnahmegenehmigung gem. § 108 Abs. 1 Nr. 5 GO NW ergeben.

 

9.      Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, alle zur Umsetzung dieses Ratsbeschlusses erforderlichen Rechtshandlungen zu treffen sowie die im Rahmen der Gründung und Errichtung der Gesellschaft notwendigen Beschlüsse im Rahmen von schriftlichen Gesellschafterbeschlüssen zu fassen.

 

10. Die Anregungen der Bezirksregierung (Anlage 2 der Vorlage 294-1/2014) werden zur Kenntnis genommen.

 

11. Der Rat der Stadt  beschließt die Betrauung der Theater Hagen gemeinnützige GmbH im Sinne des beigefügten Betrauungsbeschlusses (Anlage 3 der Vorlage 294-1/2014).

      Ziffer 11 wird wie folgt mit dem Betrauungsbeschlussvorschlag    

       ausgetauscht: Der Rat beschließt die Betrauung zur Sicherstellung

       der Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem

       Interesse im Bereich des Betriebs des Theaters in Hagen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja

Nein

Enthaltung

CDU

4

 

 

SPD

4

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

 

 

2

Hagen Aktiv

 

 

1

FDP

1

 

 

Die Linke

 

 

1

 

 

x

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

9

Dagegen:

     

Enthaltungen:

4

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

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