08.05.2014 - 6.7 Abschließende Entscheidung zur Rechtsformänderu...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Huyeng weist auf die ausgelegten Tischvorlagen (Ergänzungen der einzelnen Vertragsteile) redaktioneller Art hin, welche als Anlage 2 und 3 Gegenstand der Niederschrift sind. Er erklärt, dass die Stellungnahme der Verwaltung auf die Anfragen der Bezirksregierung am 08.05.2014 versandt worden sind.

 

Herr Oberbürgermeister Dehm schlägt vor, die Vorlage im Haupt- und Finanzausschuss als Einbringung zu verstehen und die Entscheidung in der Ratssitzung am 15.05.2014 zu treffen.

 

Bedenken, so zu verfahren, bestehen nicht. 

 

Frau Nigbur-Martini fragt, ob es sich bei dem ausgelegten Beschlussvorschlag um eine Ergänzung handelt oder ob der Beschluss der Verwaltungsvorlage unter 11. erweitert wird.

 

Herr Oberbürgermeister Dehm antwortet hierauf, dass der Punkt 11. aus dem Beschlussvorschlag der Verwaltungsvorlage durch den Text aus dem Beschlussvorschlag der Anlage 3 ersetzt werden soll. Diese Änderung soll für die Beschlussfassung in der Ratssitzung zusammengetragen werden.

 

Herr Fuchs erläutert die Änderungen. In der versandten Verwaltungsvorlage 0294-1/2014 heisst es in der Anlage 3 zum Ratsbeschluss (Stand 24.04.2014) unter 3. Inhalt des Betrauungsaktes im dritten Absatz: „Der voraussichtliche Ausgleichsbedarf wird zukünftig bereits im Rahmen des jährlichen Wirtschaftsplanes mittels der Trennungsrechnung dargestellt und vom Rat beschlossen.“ Richtig muss es lauten, wie in der ausgelegten Anlage zum Ratsbeschluss (Stand 08.05.2014); „Der voraussichtliche Ausgleichsbedarf wird zukünftig bereits im Rahmen des jährlichen Wirtschaftsplanes mittels der Trennungsrechnung dargestellt und der Stadt Hagen zur Kenntnis gegeben.

Die zweite Änderung ist unter § 4 in der Anlage 3 zum Ratsbeschluss zu finden. Hier heisst es in der versandten Verwaltungsvorlage unter (3): „ Die voraussichtlichen Nettokosten eines Wirtschaftsjahres sind jährlich im Voraus im jeweiligen Wirtschaftsplan zu prognostizieren und der Stadt Hagen zur Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan darzulegen. Richtig muss es lauten, wie in der ausgelegten Anlage 3 zum Ratsbeschluss (Stand 08.05.2014) im § 4 Ausgleichszahlung (3) dargestellt: „Die voraussichtlichen Nettokosten eines Wirtschaftsjahres sind jährlich im Voraus im jeweiligen Wirtschaftsplan zu prognostizieren und der Stadt Hagen mit dem Wirtschaftsplan zur Kenntnis zu geben.“

 

Herr Fuchs erläutert die Änderungen in dem Einbringungsvertrag. In der Präambel muss es im dritten Satz richtig lauten: „Das Stammkapital soll gemäß dem Gesellschaftsvertrag der Theater GmbH als Sacheinlage von Ausstattungsgegenständen und bestimmten Gegenständen des Umlaufvermögens des Theaters Hagen eingebracht werden. Bei den Ausstattungsgegenständen handelt es sich im Wesentlichen um Büroausstattung sowie technische Geräte wie Werkzeuge, Scheinwerfer, Aufführtechnik etc.

 

Herr Kayser fragt, warum diese Änderungen notwendig geworden sind.

 

Herr Oberbürgermeister Dehm vermutet, dass die Änderungen nötig sein könnten, um die verbindliche Auskunft vom Finanzamt zu erhalten und weist darauf hin, dass die Vorlage heute nur eingebracht wird und bis zur Beschlussfassung in der Ratssitzungen noch Erläuterungen notwendig sind. Er selbst habe noch deutliche Nachfragen und Erörterungsbedarf.

 

Herr Dücker erklärt, dass sich die ganze Angelegenheit sehr kompliziert darstelle und schlägt vor, einen Gesprächskreis vor der Beschlussfassung in der Ratssitzung einzuführen.

 

Herr Oberbürgermeister Dehm schlägt vor, die Angelegenheit in der Gesprächsrunde mit den Fraktionsvorsitzenden am 12.05.2014 zu erörtern.

 

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Beschluss:

1.      Der Rat der Stadt Hagen beschließt auf der Grundlage des vorliegenden   Vertragsentwurfes in der Fassung vom 28.04.2014 (Vorlage 294-1/2014) den Gesellschaftervertrag (Anlage 1) mit den Änderungen/Ergänzungen der Bezirksregierung sowie der vorberatenden Gremien.

 

2.      Der Rat der Stadt Hagen beschließt auf der Grundlage des vorliegenden Entwurfes die Geschäftsordnung für die Theaterleitung (Anlage 2 der Vorlage 294/2014).

 

 

3.      Der Rat der Stadt Hagen beschließt auf der Grundlage des vorliegenden Vertragsentwurfes den Einbringungsvertrag (Anlage 3 der Vorlage 294/2014).

 

4.      Der Rat der Stadt Hagen beschließt auf der Grundlage des vorliegenden Entwurfes den Wirtschaftsplan 2014/2015 und nimmt die Finanzplanung bis 2017 zur Kenntnis (Anlage 4 der Vorlage 294/2014).

 

 

5.      Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Überführung des Theaters und Orchesters Hagen zum 1.8.2014 in eine gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit der Bezeichnung „Theater Hagen gemeinnützige GmbH“.

 

6.      Die Anzahl der Aufsichtsratsmitglieder wird auf 15 festgesetzt.

 

7.      Der Rat der Stadt beschließt, Herrn / Frau ………………….zum / zur Geschäftsführer/in und Herrn / Frau ………………….zum / zur Prokuristen/Prokuristin und Herrn / Frau ………………….zum / zur Prokuristen/Prokuristin zu bestellen.

 

 

8.      Die Beschlüsse stehen unter dem Vorbehalt der verbindlichen Auskunft der Finanzverwaltung sowie dem Vorbehalt, dass sich keine Bedenken der Kommunalaufsicht im Rahmen des Anzeigeverfahrens nach § 115 GO NW bzw. der notwendigen Ausnahmegenehmigung gem. § 108 Abs. 1 Nr. 5 GO NW ergeben.

 

9.      Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, alle zur Umsetzung dieses Ratsbeschlusses erforderlichen Rechtshandlungen zu treffen sowie die im Rahmen der Gründung und Errichtung der Gesellschaft notwendigen Beschlüsse im Rahmen von schriftlichen Gesellschafterbeschlüssen zu fassen.

 

 

10. Die Anregungen der Bezirksregierung (Anlage 2 der Vorlage 294-1/2014) werden zur Kenntnis genommen.

 

11. Der Rat der Stadt  beschließt die Betrauung der Theater Hagen gemeinnützige GmbH im Sinne des beigefügten Betrauungsbeschlusses (Anlage 3 der Vorlage 294-1/2014).

 

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Abstimmungsergebnis:

x

Die Beschlussfassung wurde auf die Ratssitzung am 15.05.2014 geschoben.

 

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

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