13.05.2014 - 14 Bebauungsplan Nr. 6/14 (660)- Mischgebiet Nords...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 14
- Gremium:
- Stadtentwicklungsausschuss
- Datum:
- Di., 13.05.2014
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Jutta Köhler
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:
Die Tagesordnungspunkte 14-18 stehen in einem engen sachlichen Zusammenhang und werden im Zusammenhang diskutiert.
Herr Dücker begrüßt die geplante Entwicklung des Gebietes und wünscht sich bis zur Sommerpause eine Informationsversammlung für die Bürger.
Dieser Auffassung schließt sich Herr Klinkert an.
Herr Grothe sagt zu, die Bürger umfangreich zu informieren, weist aber darauf hin, dass zunächst die Vorlage des Einzelhandelsgutachten sowie das Gutachten zur Störfallproblematik (SOVESO) abgewartet werden sollte, da die Erkenntnisse für die Informationsveranstaltung von Bedeutung sind.
Herr Romberg stimmt Herrn Grothe zu.
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen:
Zu a)
Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 6/14 (660) –Mischgebiet Nordstraße- einfacher Bebauungsplan nach § 30 Abs 3 BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB in der zuletzt gültigen Fassung.
Geltungsbereich:
Das Plangebiet umfasst die Nordstraße und die anliegenden Häuser von der Einmündung Enneper Straße bis zur Ennepe, außerdem die Grundstücke beiderseits der Westerbauerstraße. Ebenfalls zum Geltungsbereich gehören die Grundstücke Enneper Str. 134 – 138. Die Grundstücke Enneper Str. 132 und Nordstr. 2 liegen im Geltungsbereich des angrenzenden, in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 9/13 (Drucksachennr. 0394/2014). Das Flurstück 294 wurde ebenfalls in das Plangebiet mit einbezogen, da dies eine Voraussetzung dafür ist, um den auf dem Grundstück ehemals „Gummi Becker“ entstandenen Fuß-und Radweg entlang der Ennepe auch in westlicher Richtung fortführen zu können.
In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist der oben beschriebene Geltungsbereich im Maßstab 1:1000 eindeutig dargestellt.
Zu b)
Der Rat der Stadt Hagen beschließt den Verzicht auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und den Verzicht auf die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB).
Nächster Verfahrensschritt:
Als nächster Verfahrensschritt soll Ende 2014 die öffentliche Auslegung beschlossen werden.
Zu allen Themen rund um das Brandt-Gelände, soll möglichst noch vor der Sommerpause eine Informationsveranstaltung für alle Bürgerinnen und Bürger stattfinden.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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