13.05.2014 - 7 Neuvergabe der Außenwerberechte in Hagen

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Der Vorsitzende, Herr Dr. Ramrath, erläutert die Beschlüsse der vorberatenden Gremien.

 

Herr Grothe empfiehlt den Mitgliedern keinen Mindestpreis zu beschließen, da der Anbieter sich ansonsten an dieser Größenordnung orientieren wird. Zudem stellt er dar, dass keine Regelungen für die Traditionsveranstaltungen getroffen werden müssen, weil diese bereits von der Sondernutzungssatzung erfasst sind.

 

Herr  Dücker befürchtet, dass sich die Erwartungen zu den Erlösen nicht realisieren lassen und dadurch negative Auswirkungen auf das HSK entstehen. Zudem erfragt er, ob Werbung für politische Zwecke auch unter den Werberechtsvertrag fällt.

 

Hierzu erläutert Herr Dr. Ramrath, dass diese Werbung nach dem Landeswahlrecht und der Sondernutzungssatzung gebührenfrei ist.

 

Herr Thieser betont die Notwendigkeit, dass für Traditionsveranstaltungen auch weiterhin die Möglichkeit zur kostenfreien  Plakatierung bestehen muss.

 

Herr Klinkert schließt sich der Auffassung der Verwaltung an, dass kein Mindestgebot in die Ausschreibung aufgenommen werden sollte. Nach seiner Auffassung ist es möglich, dass die anversierten Erträge nicht erzielt werden können.

 

Herr Panzer regt an, dass Megapylonen in der Nähe der Wohngebiete nachts abgeschaltet werden.

 

Herr Grothe legt dar, dass die bisherigen Standorte an Ausfallstraßen und bislang nicht in unmittelbarer Nähe der Wohnbebauung liegen.

 

Der Vorsitzende Herr Dr. Ramrath empfiehlt keine weiteren Restriktionen zu berücksichtigen und fasst die Diskussion sowie die Beschlüsse der vorberatenden Gremien zusammen und stellt den folgenden Beschlussvorschlag zur Abstimmung:

 

 

 

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Beschluss:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen:

 

 

  1. Die Werberechte auf städt. Grundstücken werden in Anlehnung an die Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen  Teil A (VOL/A) europaweit ausgeschrieben. Hierbei sind die in der Begründung unter Ziffer I genannten Kriterien vorzugeben.

 

  1. Der Beschluss ist bis zum 30.09.2014 umzusetzen.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt zu überprüfen, ob die Sondernutzungssatzung zur Sicherung des Plakatierens zu öffentlichen, kirchlichen, mildtätigen und gemeinnützigen oder politischen Zwecken fortzuschreiben ist.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

 

X

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

13

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

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Anlagen zur Vorlage

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