07.09.2005 - 6.1 Verwendung von Ersatzgeldern nach dem Landschaf...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

An der Diskussion beteiligen sich die Herren Kohaupt, Rath, Pejic und Panzer.

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Beschluss:

 

1.       Die Bezirksvertretung Hagen-Nord stimmt der von der Verwaltung vorgelegten Vorlage nicht zu.

 

2.       Die Bezirksvertretung Nord empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Hagen beschließt:

 

a)       Die Ersatzgelder nach dem Landschaftsgesetz dürfen auch für Begrünungsmaßnahmen an Straßen verwendet werden.

 

b)     § 10 Abs. 2 der Hauptsatzung wird um Buchstabe x) ergänzt mit folgendem Text:

“Verwendung von Ersatzgeldern nach dem Landschaftsgesetz NRW.”

§ 2 Abs. 9, Buchstabe f) der Zuständigkeitsordnung in der derzeit gültigen Fassung ist sinnentsprechend zu ändern.

 

c)       Die Verwaltung wird beauftragt den Bezirksvertretungen Vorschläge zu einer Verteilung der Ersatzgelder vorzulegen.

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Abstimmungsergebnis:

 

x

 Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

 14

Dagegen:

   1

Enthaltungen:

   0

 

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