07.09.2005 - 6.1 Verwendung von Ersatzgeldern nach dem Landschaf...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.1
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hagen-Nord
- Datum:
- Mi., 07.09.2005
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB69 - Umweltamt
- Bearbeitung:
- Uwe Wiemann
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beschluss:
1. Die
Bezirksvertretung Hagen-Nord stimmt der von der Verwaltung vorgelegten Vorlage
nicht zu.
2. Die
Bezirksvertretung Nord empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen folgenden Beschluss zu
fassen:
Der Rat der Stadt Hagen beschließt:
a) Die
Ersatzgelder nach dem Landschaftsgesetz dürfen auch für Begrünungsmaßnahmen an
Straßen verwendet werden.
b)
§ 10 Abs. 2 der Hauptsatzung wird um Buchstabe x)
ergänzt mit folgendem Text:
Verwendung von Ersatzgeldern nach dem Landschaftsgesetz NRW.
§ 2 Abs. 9, Buchstabe f) der Zuständigkeitsordnung in der derzeit gültigen
Fassung ist sinnentsprechend zu ändern.
c) Die
Verwaltung wird beauftragt den Bezirksvertretungen Vorschläge zu einer
Verteilung der Ersatzgelder vorzulegen.
