30.04.2014 - 8.4 Aufstellung von Stahlspinden in den Fluren des ...

Beschluss:
zurückgezogen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Herr Voss schildert zunächst die Historie des Wunsches zur Aufstellung von Stahlspinden, angefangen mit einem Antrag der Schulleitung im September 2013. Da bei der Schulbaubereisung im Dezember 2013 noch keine Antwort der Fachverwaltung vorlag, sagte Herr Voss zu, sich für eine Beschleunigung der Bearbeitung einzusetzen. Im Februar kann die Mitteilung der Verwaltung, dass die Genehmigung noch maximal acht Wochen dauern würde. Aber auch diese acht Wochen sind vergangen, ohne dass die erforderliche Baugenehmigung erteilt wurde.

 

Herr Krüger schildert die Bemühungen seiner Abteilung auf der Basis bis dahin gültiger Verfahrensregelungen der Bauordnung, möglichst unbürokratisch die Genehmigung erteilen zu können. Die Bauordnung war jedoch entgegen jeglicher Erwartung mit diesem Verfahren nicht mehr einverstanden und bestand auf einen formalen Bauantrag zur Aufstellung von Stahlspinden in einem Fluchtweg. Erschwerend kamen weitere kontraproduktive Diskussionen zwischen dem beauftragten Brandschutzingenieur und Bauordnung hinzu, die zu weiteren Verzögerungen führten. Auch heute kann Herr Krüger keinen Termin nennen, wann voraussichtlich die Baugenehmigung vorliegt. Der Brandschutzingenieur ist angewiesen, bis zum 09.05.2014 ein genehmigungsfähiges Brandschutzkonzept beim Bauordnungsamt einzureichen.

 

Herr Voss zieht den Antrag zurück.

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