08.04.2014 - 5 Neuvergabe der Außenwerberechte in Hagen
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Sitzung:
-
Sitzung des Betriebsausschusses GWH
- Gremium:
- Fachausschuss Gebäudewirtschaft
- Datum:
- Di., 08.04.2014
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:04
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB65 - Gebäudewirtschaft
- Bearbeitung:
- Holger Klinkmann
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:
Herr Krippner bittet um Auskunft, ob soziale und politische Einrichtungen ausgenommen seien und ob ein Mindestangebot nach VOL/A genannt werden könne. Er verweist auf eine schriftliche Beantwortung.
Herr Erlmann betont, dass ihm der Überleitungsvertrag unklar sei und bittet um Erklärung des Sachstandes.
Herr Kroll weist auf das Thema der Lichtverschmutzung hin, welche durch den Austausch von alten Plakatwänden durch Lichtwerbeanlagen verursacht würden.
Frau Grebe teilt mit, dass die Idee einer neuen Ausschreibung daher gekommen sei, dass andere Städte durch Neuausschreibungen der Werbenutzungsverträge bessere Ergebnisse erzielt hätten und dass dies in Hagen versucht werden sollte. Der aktuelle Werbenutzungsvertrag sei aus dem Jahre 1980 und sei mit der Zeit mehrmals angepasst worden. Es sei vorgesehen, ein einheitliches Konzept für den neuen Vertrag zu entwickeln. Frau Grebe empfiehlt, keine Mindestbeträge in den Ausschreibungen festzulegen.
Herr Kroll bittet um Auskunft, wie weit der Bereich der Partizipation dieser Beraterfirma sei und weshalb 15 Jahre Laufzeit angestrebt würden und nicht wie üblich 10 Jahre. Des Weiteren erkundigt sich Herr Kroll über die gewählten Standorte und fragt sich, wieso keine für den Hagener Süden vorgesehen seien.
Frau Grebe antwortet, dass die Beraterleistung ausgeschrieben und dabei ein Festbetrag für die genau beschriebenen Leistungen enthalten sei. Die Laufzeit von 15 Jahre wäre angestrebt, um die Laufzeit an die Regelung bezüglich der Wartehäusschen anzupassen. Die Standorte für die Werbung würden nach der Frequentierung ausgewählt.
Herr Weber fasst den Inhalt der Diskussion zusammen und bittet um Änderung des Beschlusses.
Beschluss:
- a) Die Werberechte auf städt. Grundstücken werden in Anlehnung an die Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen – Teil A (VOL/A) europaweit ausgeschrieben. Hierbei sind die in der Begründung unter Ziffer I genannten Kriterien vorzugeben.
b) Außerdem soll in der Ausschreibung festgehalten werden, dass
1. Parteien sowie soziale Organisationen ihre Werbung weiter kostenfrei anbringen können und
2. ein Mindestbetrag in Höhe der bisherigen Einnahmen geboten werden muss.
- Der Beschluss ist bis zum 30.09.2014 umzusetzen.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
2,2 MB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
558,3 kB
|
|||
|
3
|
(wie Dokument)
|
713,3 kB
|
|||
|
4
|
(wie Dokument)
|
591,1 kB
|
|||
|
5
|
(wie Dokument)
|
585,3 kB
|
|||
|
6
|
(wie Dokument)
|
750,9 kB
|
|||
|
7
|
(wie Dokument)
|
595,1 kB
|
|||
|
8
|
(wie Dokument)
|
624,7 kB
|
|||
|
9
|
(wie Dokument)
|
625,6 kB
|
|||
|
10
|
(wie Dokument)
|
702,6 kB
|
|||
|
11
|
(wie Dokument)
|
687,1 kB
|
|||
|
12
|
(wie Dokument)
|
573,7 kB
|
