10.04.2014 - 6.12 Neuvergabe der Außenwerberechte in Hagen

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Thielmann erläutert, dass die Grundsatzentscheidung, die im Rat getroffen wurde, richtig ist. Wenn man an die finanziellen Mehreinkünfte denkt, die sich der Kämmerer vorstellt, war diese Entscheidung sinnvoll. Ob das Ergebnis dieser Ausschreibung positiv ausfalle, könne man erst hinterher bewerten. Das positiv dargestellte Beispiel der Stadt Lübeck werde sich wohl in Hagen nicht so darstellen können.  

 

Herr Dr. Ramrath berichtet, dass das Ziel darin liege, das bisherige Aufkommen deutlich zu erweitern. Er möchte davon absehen, das Mindestvolumen in die Ausschreibung als Kriterium mit aufzunehmen. Dies könnte den Bietern falsche Anreize hinsichtlich der Erwartungen der Stadt geben. Die Stadt Hagen möchte eine signifikante Verbesserung der Erlöse aus diesem Bereich erreichen. Daneben sei auch zu berücksichtigen, dass man sich hinsichtlich der Infrastruktur der Werbeanlagen öffne. Hier entstünden Veränderungen, die dem modernen Werbeträger mehr Raum gebe. Städtebaulich müssten neue Räume definiert werden.

 

Herr Hentschel ist davon überzeugt, dass die Stadt Hagen hier Mehrerlöse erzielen könne.

 

Herr Riechel ist mit der Vorlage nicht zufrieden. Das einvernehmliche Ziel war, zu konsolidieren. Eine erhebliche Ausweitung der Werbeflächen, wie in der Vorlage dargestellt, wurde nicht vereinbart. Es sollte besser verhandelt werden und z. B. ein besserer Kurs bei den Mietern der bestehenden Werbeflächen erzielt werden. Für eine solche Ausweitung hätte vorab eine politische Beratung erfolgen müssen.

 

Herr Oberbürgermeister Dehm erklärt, dass die Beratungsfolge der Vorlage jetzt begonnen habe und Einflussmöglichkeiten vorhanden sind. Beratungen in den Bezirksvertretungen sowie im Stadtentwicklungsausschuss finden noch statt, bevor die Vorlage abschließend im Rat am 15.05.2014 beschlossen werden soll.

 

Herr Strüwer findet es positiv, wenn man ½ Mio. € Konsolidierungspotenzial abrufen könne und alles so bliebe wie es ist. Dies sei jedoch nicht möglich. Man müsse abwägen, ob es eine gewisse Ausweitung im Stadtgebiet geben könne.

 

Herr Hentschel spricht sich für die Regelung in der Vorlage aus.

 

Neben dem Konsolidierungsaspekt möchte Herr Gerbersmann an den Ursprungsvertrag, welcher mehrere Jahrzehnte alt ist, erinnern. Seitdem hat es immer nur Rechtsnachfolger und keine neue Ausschreibung gegeben. Allein aus rechtlichen Gründen ist jetzt eine Ausschreibung nötig. Man erhofft sich ein erhebliches Konsolidierungspotenzial. Die entsprechenden Werbeanlagen in Hagen wurden durch den Berater analysiert. Es wurde überprüft, wo Modernisierungen und wo Ertragssteigerungen möglich sind, in dem man neue Werbeanlagen aufstellt.

Herr Gerbersmann appelliert an die nachfolgenden Gremien, den Entscheidungstermin in der Ratssitzung am 15. Mai 2014 zu halten und das Ziel der Haushaltskonsolidierung zu betrachten.

 

Herr Oberbürgermeister Dehm schlägt vor, nach den Beratungen in den Bezirksvertretungen und vor der Beratung im Stadtentwicklungsausschuss, ein Abstimmungsgespräch mit der Politik zu führen. Frau Grebe wird gebeten, nach dem 08.05.2014 und vor dem 13.05.2014 ein Abstimmungsgespräch zu organisieren.

 

Frau Grebe fragt, ob auch dann ein Abstimmungsgespräch erforderlich ist, wenn die Bezirksvertretungen positive Beschlüsse fassen.

 

Herr Oberbürgermeister Dehm hält ein Abstimmungsgespräch für sinnvoll und schlägt vor, über den Beschlussvorschlag der Verwaltungsvorlage abzustimmen. Die Ergänzungen des Beschlusses aus dem Betriebsausschuss GWH:

 

„b) Außerdem soll in der Ausschreibung festgehalten werden, dass

  1. Das Plakatieren zu öffentlichen, kirchlichen, mildtätigen, gemeinnützigen oder politischen Zwecken nicht Bestandteil des Vertrages wird. Dieses wird entsprechend der Sondernutzungsordnung der Stadt Hagen weiterhin kostenfrei bleiben.
  2. Ein Mindestbetrag in Höhe der bisherigen Einnahmen geboten werden muss.“

 

können nach Überprüfung in den Beschlusstext des Rates aufgenommen werden.

 

Bedenken, so zu verfahren, bestehen nicht.

 

 

 

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Beschluss:

 

  1. Die Werberechte auf städt. Grundstücken werden in Anlehnung an die Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen  Teil A (VOL/A) europaweit ausgeschrieben. Hierbei sind die in der Begründung unter Ziffer I genannten Kriterien vorzugeben.

 

  1. Der Beschluss ist bis zum 30.09.2014 umzusetzen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja

Nein

Enthaltung

OB

1

 

 

CDU

5

 

 

SPD

4

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

 

 

2

Hagen Aktiv

1

 

 

FDP

 

 

1

Die Linke

 

 

1

 

x

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

11

Dagegen:

0

Enthaltungen:

4

 

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Anlagen zur Vorlage

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