09.04.2014 - 7.2 Sachlicher Teilflächennutzungsplan - Windenergi...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.2
- Gremium:
- Bezirksvertretung Eilpe/Dahl
- Datum:
- Mi., 09.04.2014
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Inge Fischer
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:
Herr Bleja vom Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung informiert zur Vorlage, dass die Investoren auf die weitere Konkretisierung der Planung drängen um Investitionssicherheit zu gewährleisten. Ferner haben die Gerichtsentscheidungen im letzten Jahr nochmals deutlich gemacht, dass die politischen Gremien bei der Entscheidungsfindung für solche Konzepte zu beteiligen sind. Weil das Land in vielen Bereichen darauf verzichtet habe Abstandswerte vorzugeben, müssen sich die Kommunen nun selbst darauf einigen, welche Abstände zu schutzwürdigen Einrichtungen einzuhalten sind.
In der Tabelle der Vorlage auf Seite 6 seien in der linken Spalte die Abstandswerte aufgeführt, die durch den Gesetzgeber normiert sind. Auf die rechte Spalte können die vorberatenden Gremien und der Rat Einfluss nehmen, indem sie entsprechend andere Werte beschließen.
Der Vorschlag der Verwaltung ist, es bei dem Konzept, wie vor einem Jahr vorgestellt, zu belassen.
So habe man sich zunächst darauf verständigt, diese Flächen der Artenschutzprüfung zu unterziehen.
Anhand einer Karte informiert Herr Bleja kurz über das Ergebnis der Artenschutzprüfung 1. Nun sei die vertiefende Artenschutzprüfung durchzuführen.
Die gegenwärtigen Investoren haben eine Kostenübernahme für die weitergehenden Prüfungen zugesagt. Für Flächen ohne Investor sind noch Gespräche mit Eigentümern und möglichen Investoren vorgesehen. Die potentiellen Flächen, deren Eigentümer nicht an der Entwicklung mit Windenergieanlagen interessiert sind, würden entsprechend aus der Planung genommen.
In Kürze sei eine Bürgeranhörung geplant, deren Ergebnis der Bezirksvertretung vorgestellt werden wird.
Einzelne Fragen werden von Herrn Bleja ausführlich beantwortet.
Herr Neuhaus möchte wissen, warum man von ehemals drei Standorten am Möllberg auf zwei Standorte reduziert habe. So sei dort ein Bürgerwindpark geplant. Auch Enervie sehe in dem Bereich Potential und beabsichtige dort zu investieren.
Herr Bleja erklärt dazu, dass bisher keine Standorte sondern nur Flächen beschlossen wurden und diese nach bestimmten Kriterien beurteilt worden sind. Diese Flächen sind in der Vorlage enthalten. Der vom Bürgerbund beantragte Standort liege in einer Fläche, die damals als Laubwald eingestuft worden ist und somit nicht als potentielle Fläche in Betracht komme. Luftaufnahmen zeigen aber, dass dort überhaupt kein Laubwald sei. Jetzt sei zu prüfen, ob es Laubwald gewesen sei und wenn ja zu welchem Zeitpunkt. So habe man das Regionalforstamt nochmals um Stellungnahme gebeten.
Wenn die Fläche noch in das Konzept mit aufgenommen werden soll, müsse der Antrag zeitnah gestellt werden.
Sollte im Nachhinein festgestellt werden, dass die Kriterien, die der Rat beschlossen habe, erfüllt seien, so schlage Herr Bleja vor, die Fläche mit aufzunehmen und dies der Bezirksvertretung in der nächsten Beratungsrunde zur Kenntnis zu geben.
Ansonsten werden man an den entsprechenden Kriterien festhalten müssen.
Herr R. zeigt anhand der aufgehängten Karte, um welche Fläche es sich handelt. Anhand der Anliegeraussagen und durch Belegung mit historischen Luftbildern handelt es sich dort um Nadelwald und eine Kyrillfläche. So bittet Herr R. darum, dass diese Fläche mit berücksichtigt werde.
Darüber hinaus ergibt sich kein weiterer Erörterungsbedarf.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eilpe/Dahl empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen folgenden Beschluss zu fassen:
- Der Rat beschließt das als Anlage zu dieser Vorlage beigefügte WEA-Konzept (Anlage 1, Stand März 2014) mitsamt der erläuterten Kriterien zur Ermittlung potentieller Konzentrationszonen für Windenergieanlagen (WEA) in Hagen (harte und weiche Tabukriterien).
- Der Rat nimmt das Ergebnis der Artenschutzprüfung 1 (ASP 1, Büro Ökoplan, März 2014, siehe Anlage 2) zur Kenntnis.
- Der Rat beschließt, alle in der ersten Stufe der Artenschutzprüfung (ASP 1) untersuchten Flächen im Verfahren zu belassen und einer vertieften Artenschutzprüfung (ASP 2) zu unterziehen.
Die dafür anfallenden Kosten sind von den potentiellen Investoren zu tragen. Sollten für einzelne Flächen keine Investoren bereitstehen, wird die Verwaltung beauftragt, die hierfür erforderlichen Untersuchungen auszuschreiben.
Anlagen zur Vorlage
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1
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(wie Dokument)
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2,9 MB
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2
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(wie Dokument)
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854,1 kB
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