09.04.2014 - 3 Abschließende Entscheidung zur Rechtsformänderu...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

 

Dem Weiterbildungsausschuss wurde von VB 4 mündlich mitgeteilt, dass das von der Bezirksregierung erwartete Schreiben eingetroffen sei. Seitens der Verwaltung wurde versichert, dass von der Kommunalaufsicht keine Knackpunkte nachgefragt wurden.

Die Politik erwartet, dass ihnen das Schreiben zeitnah zur Kenntnis gegeben wird. Davon sollte aber die Beschlussfassung über die Rechtsformänderung im Weiterbildungsausschuss nicht abhängig gemacht werden. Dem Rat soll empfohlen werden, unter dem Vorbehalt der verbindlichen Auskunft der Finanzverwaltung und der Genehmigung durch die Kommunalaufsicht die Rechtsformänderung zu beschließen.

Herr Fuchs wurde nochmals zum Stand der Leistungsabnahmen befragt, den Herr Fuchs kurz skizzierte.

Die zukünftige Einbindung des KWA wurde allgemein als weiterhin notwendig angesehen. Eine Anpassung des Gesellschaftervertrages wurde beschlossen. Punkt 1 des Beschlussvorschlages wurde entsprechend umformuliert. Die Punkte 2 – 5, 8 und 9 wurden entsprechend beschlossen. Punkt 6, die Anzahl der Aufsichtsratsmitglieder, wurden nach kurzer Diskussion auf 15 festgesetzt. Punkt 7,  die Nominierung des Geschäftsführers und der Prokuristen, soll dem Rat vorbehalten bleiben.

 

Dieser Auszug des Protokolls wurde durch Frau Seibring, Theater Hagen, erstellt.

 

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Beschluss:

Der Kultur- und Weiterbildungsausschuss empfiehlt dem Rat unter dem Vorbehalt, dass sich durch die Stellungnahmen der Bezirksregierung keine wesentlichen Änderungen ergeben, entsprechend dem Beschlussvorschlag der Verwaltungsvorlage, Ziffern 1 bis 9 mit folgenden Ergänzungen zu beschließen: 

1. Der Rat der Stadt Hagen beschließt auf der Grundlage des vorliegenden Vertragsentwurfes den Gesellschaftervertrag (Anlage 1),….mit den Änderungen in § 21 Abs. 1, Satz 1, den für Kultur zuständigen Ausschuss mit aufzunehmen:

   „Der Rat der Stadt Hagen und der für Kulturangelegenheiten zuständige Ausschuss können sich jederzeit über alle Angelegenheiten der Gesellschaft unterrichten und von den Geschäftsführern Auskunft verlangen. Der Rat der Stadt Hagen kann………..“

 

2. Der Rat der Stadt Hagen beschließt auf der Grundlage des vorliegenden Entwurfes die Geschäftsordnung für die Theaterleitung (Anlage 2).

 

3. Der Rat der Stadt Hagen beschließt auf der Grundlage des vorliegenden Vertragsentwurfes den Einbringungsvertrag (Anlage 3).

 

4. Der Rat der Stadt Hagen beschließt auf der Grundlage des vorliegenden Entwurfes den Wirtschaftsplan 2014/2015 und nimmt die Finanzplanung bis 2017 zur Kenntnis (Anlage 4).

 

5. Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Überführung des Theaters und Orchesters Hagen zum 1.8.2014 in  eine gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit der Bezeichnung „Theater Hagen gemeinnützige GmbH“.

 

6.  Die Anzahl der Aufsichtsratsmitglieder wird auf „15 festgesetzt.

 

7.  Der Rat der Stadt beschließt,

     Herrn / Frau ………………….zum / zur Geschäftsführer/in und

     Herrn / Frau ………………….zum / zur Prokuristen/Prokuristin und

     Herrn / Frau ………………….zum / zur Prokuristen/Prokuristin

     zu bestellen.

 

8. Die Beschlüsse stehen unter dem Vorbehalt der verbindlichen Auskunft der Finanzverwaltung sowie dem Vorbehalt, dass sich keine Bedenken der Kommunalaufsicht im Rahmen des Anzeigeverfahrens nach § 115 GO NW ergeben.

 

9. Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, alle zur Umsetzung dieses Ratsbeschlusses erforderlichen Rechtshandlungen zu treffen sowie die im Rahmen der Gründung und Errichtung der Gesellschaft notwendigen Beschlüsse im Rahmen von schriftlichen Gesellschafterbeschlüssen zu fassen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja

Nein

Enthaltung

CDU

5

 

 

SPD

3

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

 

 

2

Hagen Aktiv

1

 

 

FDP

1

 

 

Die Linke

 

1

 

 

 

x

Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

10

Dagegen:

1

Enthaltungen:

2

 

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Anlagen zur Vorlage

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