27.03.2014 - 4.1 Resolution des Rates der Stadt Hagen am 27.03.2...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Feste merkt an, dass der Eindruck entstehe, dass es sich hierbei hauptsächlich um Wahlkampf handele, da diese Resolution sinnvoller Weise bereits viel eher hätte beschlossen werden können.

 

Herr Dr. Bücker und Herr Hentschel kritisieren zudem, dass sie von den anderen Fraktionen im Vorfeld nicht beteiligt worden seien.

 

Herr Krippner merkt an, dass die gemeinsame Resolution beider großer Fraktionen deutlich mache, dass es nicht um Wahlkampf gehe, sondern darum gemeinsam etwas zu bewirken.

 

Herr Strüwer stimmt den Ausführungen von Herrn Krippner zu und verdeutlicht noch mal die wichtige gemeinsame Interessensvertretung für Hagen in dieser Angelegenheit.

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Beschluss:

Der Rat der Stadt Hagen fordert die Bundesregierung auf, die Kommunen bereits vor der Verabschiedung eines Bundesteilhabegesetzes umgehend noch in 2014 um die zugesagte eine Milliarde Euro zu entlasten.

 

Die Städte und Gemeinden in NRW warten dringend auf ein deutliches und klares Signal angesichts ihrer hohen Verschuldung und ihrer trotz guter Konjunktur angespannten Haushaltslage. Für diese Entwicklung ist insbesondere der hohe Anteil an kommunal nur wenig zu beeinflussenden Kosten der sozialen Sicherung verantwortlich. Die Umsetzung könnte durch eine befristete Erhöhung des Bundesanteils an den Kosten der Unterkunft realisiert werden. Davon profitieren vor allem die strukturschwachen Kommunen, die eine Entlastung besonders dringend benötigen.

 

Der Rat fordert weiter: Die beim Stabilitätspakt und auch mit dem Koalitionsvertrag versprochenen insgesamt fünf Milliarden Euro Entlastung pro Jahr müssen spätestens 2015 die Kommunen erreichen.

 

Der Rat der Stadt Hagen fordert zudem, dass die Reform der Eingliederungshilfe schnellstens angegangen wird. Die Kommunen sollen diese Aufgabe auch in der Zukunft bürgernah und fachlich kompetent im Sinne der betroffenen Menschen umsetzen und dürfen daher mit den damit verbundenen finanziellen Herausforderungen nicht allein gelassen werden.

Die Leistungen für Menschen mit Behinderungen müssen aus der Sozialhilfe herausgelöst und in einem Bundesteilhabegesetz, das den Ansprüchen der UN-Behindertenrechtskonvention gerecht wird, neu geregelt werden. Mit diesem Gesetz muss gleichzeitig eine dauerhafte finanzielle Beteiligung des Bundes an den Kosten der Eingliederungshilfe gesichert werden.

 

Die Zahl der Menschen mit Behinderung und Unterstützungsbedarf steigt jedes Jahr weiter an; entsprechend wachsen die Kosten dynamisch in erheblicher Höhe weiter. Eine dynamische Weiterentwicklung der Entlastung ist aber bisher nicht in den Plänen der Großen Koalition erkennbar. Daher fordern wir, dass das Instrument Bundesteilhabegesetz hierzu eine sichere Antwort geben muss, damit die Entlastung der Kommunen nicht durch einen weiteren Kostenanstieg aufgezehrt wird.

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Abstimmungsergebnis:

X

Einstimmig beschlossen

 

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Anlagen zur Vorlage