25.03.2014 - 20 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 2/14 (656) ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Herren Grzeschista und Hentschel erfragen, ob die Festwiese neben der Bebauung erhalten werden kann.

 

Herr Thomys erläutert, dass die Konsequenzen einer Bebauung in dem Bebauungsplanverfahren geprüft werden.

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Beschluss:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen:

 

zu a) Dem Antrag des Vorhabenträgers auf Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 2/14 (656) Wohnbebauung Hilgenland / Turmstraße gemäß § 12 Baugesetzbuch (BauGB), in der zuletzt gültigen Fassung wird zugestimmt.

 

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 2/14 (656) Wohnbebauung Hilgenland / Turmstraße gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) in der zuletzt gültigen Fassung.

 

Geltungsbereich/Plangebiet:

Das Plangebiet umfasst die Flurstücke 28, 342, 344, 345(tlw.), 520, 521, 530 und 535, Flur 20, Gemarkung Boele.

 

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das oben beschriebene Plangebiet eindeutig dargestellt.

 

Dieser Lageplan im Maßstab 1: 500 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

zu b) Der Rat der Stadt Hagen beschließt den Verzicht auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB in der zur Zeit gültigen Fassung.

 

 

 

Nächster Verfahrensschritt:

 

Nach Vorliegen der konkreten Planungen soll die öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der Behörden im 2. Quartal 2014 erfolgen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

 

X

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

12

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

Herr Meier und Herr Erlmann haben an der Beratung und Beschlussfassung aus Gründen der Befangenheit nicht mitgewirkt.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://allris.hagen.de/publicto020?TOLFDNR=196301&selfaction=print