27.03.2014 - 5.22 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4/86 (421) ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

1. Der Rat der Stadt Hagen beschließt, gemäß § 4a Abs. 3 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) die erneute öffentliche Auslegung des im Sitzungssaal ausgehängten Entwurfes der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4/86 (421) Teil II Bahnhofsviertel Erweiterung-.

 

2. Der Rat der Stadt Hagen beschließt, gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen des Bebauungsplanes abgegeben werden können.

 

3. Der Rat der Stadt Hagen beschließt, gemäß § 4a Abs. 3 Satz 3 BauGB, dass die Dauer der Auslegung und die Frist zur Stellungnahme auf zwei Wochen verkürzt werden.

 

Die Begründung vom 27.01.2014 ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

Geltungsbereich:

Die Planänderung umfasst den Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 4/86 (421) Teil II Bahnhofsviertel-Erweiterung. Die Fläche liegt im Stadtteil Hagen-Mitte und betrifft den Bereich von der Kreuzung Eckeseyer Straße/Altenhagener Straße über die Kreuzung Körner Straße/Hindenburgstraße und die Bereiche östlich des Graf-von-Galen-Rings bis zur Elberfelder Straße und zum Bergischen Ring im Süden.

 

chster Verfahrensschritt:

Nach Durchführung der erneuten Offenlage im 2. Quartal 2014 werden die Abwägung der eingereichten Stellungnahmen, Bedenken und Anregungen und der Satzungsbeschluss erfolgen.

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Abstimmungsergebnis:

X

Einstimmig beschlossen

 

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Anlagen zur Vorlage