26.03.2014 - 8.7 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 2/14 (656) ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.7
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hagen-Nord
- Datum:
- Mi., 26.03.2014
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Thomas Schellhase
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Einleitend macht Herr Winkler deutlich, dass es sich bei dem Beschlussvorschlag lediglich um einen Einleitungsbeschluss handle.
Anhand des ausgelegten Planes gibt er einen Sachstandbericht zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan über die beabsichtigte Wohnbebauung am Hilgenland/Turmstraße. Herr Winkler geht kurz auf das bereits vorliegende Lärmgutachten ein. Die Festwiese sei durch die Wohnbebauung, außer einer Lücke die noch durch eine Lärmschutzwand geschlossen werden solle, von der Wohnbebauung abgetrennt. Es sei ein Wohnblock zur Begrenzung der Festwiese geplant. Eine Problematik stelle noch die Wegeverbindung dar. Dieses Verfahren zur Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes diene zur Nachverdichtung der Wohnbebauung über den Erschließungsweg an der Turmstraße. Die Festwiese bleibe davon unberührt und sei auch weiterhin -wie bisher-, nutzbar.
Herr Panzer merkt an, dass Herr Thomys in der letzten Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses berichtet habe, dass zusätzliche Baulasten eingetragen werden sollen, damit die zukünftigen Bauherren anschließend die Veranstaltungen auf der Festwiese nicht verhindern könnten.
Herrn Winkler entgegnet, ihm die Aussage von Herrn Thomys sei ihm nicht bekannt und er könne sich dies so auch nicht vorstellen. Es sei denkbar, dass in den Verträgen Duldungserklärungen aufgenommen werden könnten.
Herr Kohaupt entgegnet, dass es sich zurzeit um ca. vier Veranstaltungen im Jahr handele, die auf der Festwiese stattfinden. Er macht deutlich, dass es wichtig sei, auch zukünftig solche Veranstaltungen an dem besagten Standort abhalten zu können. Nur wenn dieses gewehrleistet sei, könne man dieser und den folgenden Beschlussvorschlägen zustimmen.
Herr Panzer möchte die Erschließungsproblematik erläutert wissen.
Herr Winkler gibt zur Antwort, dass man versuchen müsse, die beiden nebeneinanderliegenden Erschließungsvarianten zu vereinen. Er könne sich nicht vorstellen, dass die vier bereits errichteten Häuser der Turmstraße 12a- d weitere Erschließungskosten tragen müssten.
Herr Klinkert zeigt sich über die Erweiterung des Wohngebietes erfreut. Bei den aus seiner Sicht noch verschiedenen offenen Fragen zur Umsetzung, schlage er jedoch vor, den Teil b des Beschlusses, auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zu verzichten, nicht zuzustimmen.
Herr Panzer weist darauf hin, dass er diesen Teil des Beschlusses als unkritisch ansehe und man diesem so zustimmen könne.
Beschluss:
Die BV-Nord empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:
zu a) Dem Antrag des Vorhabenträgers auf Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 2/14 (656) –Wohnbebauung Hilgenland / Turmstraße– gemäß § 12 Baugesetzbuch (BauGB), in der zuletzt gültigen Fassung wird zugestimmt.
Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 2/14 (656) –Wohnbebauung Hilgenland / Turmstraße– gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) in der zuletzt gültigen Fassung.
Geltungsbereich/Plangebiet:
Das Plangebiet umfasst die Flurstücke 28, 342, 344, 345(tlw.), 520, 521, 530 und 535, Flur 20, Gemarkung Boele.
In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das oben beschriebene Plangebiet eindeutig dargestellt.
Dieser Lageplan im Maßstab 1: 500 ist Bestandteil des Beschlusses.
zu b) Der Rat der Stadt Hagen beschließt den Verzicht auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB in der zur Zeit gültigen Fassung.
Nächster Verfahrensschritt:
Nach Vorliegen der konkreten Planungen soll die öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der Behörden im 2. Quartal 2014 erfolgen.
Anlagen zur Vorlage
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1
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