25.03.2014 - 6 Teiländerung Nr. 98 - Brandt Nord - zum Flächen...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Der Vorsitzende, Herr Dr. Ramrath regt an, die beiden Tagesordnungspunkte 6 und 7 im Zusammenhang zu diskutieren.

 

Herr Romberg führt aus, dass der Projektentwickler die Vorgaben der Politik erfüllt hat. Dieser hat die Flächen für den Einzelhandel auf 29% verringert und die gewerblichen Flächen auf 71 % erhöht. Der entstehende Einzelhandel ist nach seiner Auffassung nicht zentrumsschädlich. Das Bebauungsplanverfahren kann aus seiner Sicht eingeleitet werden.

 

Herr Dücker schließt sich seiner Auffassung an, sieht aber noch Schwierigkeiten im Verlauf des weiteren Bebauungsplanverfahrens.

 

Herr Meier begrüßt ebenfalls die Einleitung des Verfahrens unterstreicht aber, dass in Kürze auch die beiden ausstehenden Verfahren in diesem Zusammenhang eingeleitet werden sollen.

 

Herr Hentschel spricht sich für die Einleitung aus, schätzt aber, dass es in der Zusammenarbeit mit der GWG zu Schwierigkeiten kommen kann.

 

Herr Panzer kritisiert die Umwandlung einer klassischen Industriefläche zu einer Gewerbe- und Handelsfläche. Aus seiner Sicht führt die Ansiedlung zu einer Schwächung der Kaufkraft in den Zentren. Zudem hält er den Zeitpunkt für ungeeignet, da die Konsequenzen der Gießerei noch nicht abschließend beurteilt werden konnten.

Nach seiner Auffassung sind die Auswirkungen der Ansiedlung des Gesundheitszentrums auf das Stadtgebiet näher zu betrachten.

 

Herr Klinkert hält es für schwierig auf der Fläche produzierendes Gewerbe anzusiedeln. Insofern begrüßt er den gefundenen Kompromiss.

 

Herr Dr. Ramrath begrüßt, dass eine Brachfläche von 10.000 qm einer hochwertigen gewerblichen Nutzung zugeführt werden soll und plädiert für die Einleitung. Er stellt die Beschlussvorschläge zur Abstimmung.

 

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Beschluss:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Hagen beschließt, für den im Lageplan aufgezeigten räumlichen Geltungsbereich die Teiländerung Nr. 98 – Brandt Nord – zum Flächennutzungsplan der Stadt Hagen nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches in der zuletzt gültigen Fassung einzuleiten.

 

Der Lageplan mit dem aufgezeigten räumlichen Geltungsbereich liegt dem Rat vor.

 

Geltungsbereich:

 

Das Plangebiet liegt im Stadtbezirk-Haspe in der Ortslage Westerbauer. Es wird begrenzt durch die Enneper Straße im Süden und die Ennepe im Norden. Die westliche Grenze des Plangebiets verläuft in Höhe des Hauses Enneper Straße 154, die östliche Grenze in Höhe des Hauses Enneper Straße 122 in nördlicher Richtung bis zur Ennepe.

 

Nächster Verfahrensschritt:

 

Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit soll im dritten Quartal 2014 erfolgen.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja

Nein

Enthaltung

CDU

5

 

 

SPD

4

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

 

2

 

Hagen Aktiv

1

 

 

FDP

1

 

 

Die Linke

1

 

 

 

X

Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

12

Dagegen:

2

Enthaltungen:

0

 

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Anlagen zur Vorlage