25.03.2014 - 8 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6/86 (423) ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen:

 

1. Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Verkleinerung des Geltungsbereiches.

 

2. Der Rat der Stadt Hagen beschließt, gemäß § 4 Abs. 3 Satz 1 BauGB, die erneute öffentliche Auslegung des im Sitzungssaal ausgehängten Entwurfes der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6/86 (423)– Volmeaue- Teil I und II.

 

3. Der Rat der Stadt Hagen beschließt, gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen des Bebauungsplanes abgegeben werden können.

 

4. Der Rat der Stadt Hagen beschließt, gemäß § 4a Abs. 3 Satz 3 BauGB, dass die Dauer der Auslegung und die Frist zur Stellungnahme auf zwei Wochen verkürzt werden.

 

Die Begründung vom 29.01.2014 ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

Geltungsbereich:

Die Planänderung betrifft den Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungs-planes Nr. 6/86 (423) Teil I und II -Volmeaue-. Während der Teil I den Bereich zwischen dem Märkischen Ring, der Volme und der Funckebrücke umfasst und an der süd-östlichen Grenze des Flurstückes 341 endet, beinhaltet der Teil II aufgrund der teilweisen Überlagerung des Ursprungplans durch den Bebauungsplan Nr. 1/99 506) – Neuordnung des Rathausbereiches – im Bereich des Sparkassenkarrees jetzt aktuell das Gebiet zwischen der Grashofstraße und der Gerberstraße in einer

Tiefe von ca. 80 m parallel zur Körnerstraße. Das Grundstück Grabenstraße/Gerberstraße gehört nicht mehr zum Geltungsbereich.

 

Nächster Verfahrensschritt:

Nach Durchführung der erneuten Offenlage im 2. Quartal 2014 werden die Abwägung der eingereichten Stellungnahmen, Bedenken und Anregungen und der Satzungsbeschluss erfolgen.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

 

X

Einstimmig beschlossen

 

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Anlagen zur Vorlage