25.08.2005 - 5 Pflegekonferenz nach § 5 Landespflegegesetz Nor...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Sitzung:
-
Sitzung des Sozialausschusses
- Zusätze:
- Verfasser : Frau Schmidt
- Datum:
- Do., 25.08.2005
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB55 - Jugend und Soziales
- Bearbeitung:
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beschluss:
1. Die
Besetzung der Hagener Pflegekonferenz wird neu geregelt.
2.
Als
Geschäftsführerin wird Frau Ingrid Schmidt bestellt. Sie wird vertreten von
Herrn
Rainer Verrieth.
3.
Der
Pflegekonferenz gehören an:
a)
je
ein Mitglied der Verbände der freien Wohlfahrtspflege als Vertreter der
stationären, teilstationären und ambulanten Einrichtungen
b) ein Mitglied eines privaten Trägers als Vertreter der stationären,
teilstationären
und ambulanten Einrichtungen
c) ein
Vertreter des Medizinischen Dienstes der Pflegekassen
d) ein
Vertreter der Pflegekassen
e) ein
Vertreter der Behinderten-/Selbsthilfegruppen
f) ein
Vertreter der Krankenhaussozialdienste
g) ein
Vertreter des Seniorenbeirates
h) ein
Vertreter der Heimbeiräte/Heimfürsprecher
i) ein Vertreter von Angehörigen von Pflegebedürftigen, Behinderten
und chronisch
Kranken
j) ein Vertreter von gesetzlichen Betreuern von Pflegebedürftigen,
Behinderten und chronisch Kranken
k)
jeweils
ein Vertreter der einzelnen im Rat vertretenen Fraktionen mit
Mitbestimmungsrecht
l)
jeweils
ein Vertreter des Integrationsbeirates mit Mitbestimmungsrecht
m) Beigeordneter des Vorstandsbereiches Umwelt, Gesundheit, Jugend,
Soziales und Verbraucherschutz, der
zugleich den Vorsitz übernimmt.
Die
unter a) j) genannten Institutionen benennen Vertreterinnen/Vertreter und
deren Stellvertreterinnen/Stellvertreter.
Bei
Bedarf können andere an der pflegerischen Versorgung beteiligte Institutionen
oder Organisationen hinzugezogen werden.
Ständig
hinzugezogen wird ein Vertreter/eine Vertreterin der Heimaufsicht.
Weitere
sachkundige Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen der Verwaltung (z.B. Fachbereich
Jugend und Soziales, Gesundheitsamt...) haben auf Weisung des Vorsitzenden an
der Pflegekonferenz teilzunehmen.
